Pflege­versicherung für Beamte: Beihilfe, Beitrag und Zusatzschutz

Tarifrechner, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2026)

Das erwartet Sie hier

Wie Beamte über Beihilfe und Pflegepflicht­versicherung abgesichert sind, was das 2026 kostet und warum im Pflegefall trotzdem eine Lücke bleibt.

Inhalt dieser Seite
  1. Wie sind Beamte pflegeversichert?
  2. Was kostet die Pflege­­versicherung für Beamte?
  3. Was zahlen Beihilfe und Pflegepflicht­­versicherung im Pflegefall?
  4. Lohnt sich eine Pflegezusatz­­versicherung für Beamte?
  5. Wie finden Beamte die passende Pflegezusatz­­versicherung?
  6. Häufige Fragen (FAQ)
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Das Wichtigste in Kürze

  • Beihilfe plus Pflegepflicht­versicherung: Aktive Beamte bekommen im Bund 50 % der Pflegeleistungen als Beihilfe, den Rest zahlt eine anteilige, beihilfekonforme Pflege­versicherung.
  • Halber Beitrag: In der sozialen Pflege­versicherung zahlen Beamte 2026 1,8 %, kinderlos 2,4 %; privat höchstens die Hälfte des Höchstbeitrags.
  • Nur gesetzliche Beträge: Beide zusammen zahlen die Pauschalen der Pflege­versicherung, nicht die tatsächlichen Kosten. Im Heim fehlen im ersten Jahr im Schnitt 3.364 € im Monat.
  • Lücke früh schließen: Ein Pflegetagegeld zahlt zusätzlich zur Beihilfe. Unser Partner Holger Rasch berechnet, was es Sie kostet.
Holger Rasch

Bei Krankheit zahlt die Beihilfe einen Anteil der Rechnung, bei Pflege nur einen Anteil der Pauschale…

… und genau das übersehen viele Beamte. Beihilfe und Pflegepflicht­versicherung zahlen zusammen nur die Beträge der gesetzlichen Pflege­versicherung, nicht die tatsächlichen Kosten. Wird ein aktiver Bundesbeamter in Pflegegrad 3 zu Hause von seiner Frau gepflegt, kommen 599 Euro Pflegegeld im Monat an, je zur Hälfte aus Beihilfe und Pflegepflicht­versicherung. Im Pflegeheim bleiben im ersten Jahr im Schnitt 3.364 Euro im Monat bei Ihnen. Beamte schließen eine Zusatz­versicherung oft jung und gesund ab, das hält den Beitrag niedrig. Wir zeigen, wie Bemessungssatz und Pflegepflicht­versicherung zusammenspielen, was Beamte 2026 an Beitrag zahlen, wann die Beihilfe des Bundes im Heim mehr übernimmt und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Wie sind Beamte pflegeversichert?

Beamte sind im Pflegefall doppelt abgesichert, aber nicht voll: Einen Teil der Leistungen zahlt der Dienstherr als Beihilfe, den Rest eine anteilige Pflegepflicht­versicherung, die Sie selbst abschließen. Zusammen erreichen beide nur das Niveau der gesetzlichen Pflege­versicherung. Den Eigenanteil im Heim und die Kosten zu Hause über den Pauschalen tragen Sie selbst.

Die Pflege­versicherung der Beamten auf einen Blick

Wie hoch Ihr Anteil aus der Beihilfe ist, regelt der Bemessungssatz. Für Bundesbeamte steht er in der Bundesbeihilfeverordnung, die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen. Den restlichen Anteil sichert die Pflegepflicht­versicherung ab. Die Tabelle zeigt die Sätze des Bundes, Stand Oktober 2026 (Quelle: BBhV § 46).

WerBeihilfe (Bund)Anteil der Pflegepflicht­versicherung
Aktive Beamte und Beamtenanwärter50 %50 %
Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %30 %
Pensionäre (Versorgungsempfänger)70 %30 %
Berücksichtigungsfähige Ehegatten70 %30 %
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %20 %

Pflegepflicht­­versicherung folgt Kranken­­versicherung

Welche Pflege­versicherung Sie haben, entscheidet Ihre Kranken­versicherung. Die meisten Beamten sind privat krankenversichert und führen beim selben Unternehmen eine beihilfekonforme private Pflegepflicht­versicherung. Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert, gehören Sie zur sozialen Pflege­versicherung, zahlen dort den halben Beitragssatz und erhalten die Leistungen zur Hälfte (Quelle: SGB XI § 28).

Das gilt auch für Beamtenanwärter mit Beihilfeanspruch, für sie gilt im Bund derselbe Bemessungssatz wie für aktive Beamte. Wie die private Kranken­versicherung mit Beihilfe funktioniert, erklären wir im Ratgeber zur privaten Kranken­versicherung für Beamte. Die Leistungen der Pflege­versicherung insgesamt beschreibt der Ratgeber zur gesetzlichen Pflege­versicherung.


Pflegezusatz­­versicherung als Ergänzung

Über die Pflichtabsicherung hinaus können Sie eine private Pflegezusatz­versicherung abschließen. Sie zahlt zusätzlich zu Beihilfe und Pflegepflicht­versicherung, am flexibelsten als Pflegetagegeld ohne Kostennachweis. Weil Beamte meist jung verbeamtet werden und Ihr Beitrag am Eintrittsalter hängt, lohnt der Blick darauf früh. Mehr dazu in den Kapiteln zur Zusatz­versicherung und zum Vorgehen.

Was kostet die Pflege­versicherung für Beamte?

In der sozialen Pflege­versicherung zahlen Beamte mit Beihilfe 2026 1,8 Prozent ihrer Bezüge, kinderlos 2,4 Prozent. In der privaten Pflegepflicht­versicherung richtet sich der Beitrag nach Eintrittsalter und Gesundheit, darf aber höchstens die Hälfte des Höchstbeitrags der sozialen Pflege­versicherung betragen. In beiden Fällen zahlen Sie den Beitrag allein.

Beiträge zur sozialen Pflege­versicherung

Beihilfeberechtigte zahlen in der sozialen Pflege­versicherung den halben Beitragssatz, weil sie auch nur die Hälfte der Leistungen bekommen. 2026 sind das 1,8 Prozent statt 3,6 Prozent. Der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten kommt aber in voller Höhe hinzu, kinderlose Beamte zahlen deshalb 2,4 Prozent (Quelle: SGB XI § 55).

Einen Zuschuss wie Angestellte bekommen Sie nicht, der Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe an den Leistungen, nicht am Beitrag. Zahlen Sie den Zuschlag, obwohl Sie Kinder haben, reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Nachweis der Elternschaft ein. Wie das geht, steht im Ratgeber für Kinderlose.


Beiträge zur beihilfekonformen Pflegepflicht­­versicherung

Sind Sie privat krankenversichert, schließen Sie eine beihilfekonforme Pflegepflicht­versicherung ab. Sie deckt genau den Anteil, den die Beihilfe nicht trägt, bei aktiven Bundesbeamten also 50 Prozent der gesetzlichen Leistungen. Ihr Beitrag darf höchstens die Hälfte des Höchstbeitrags der sozialen Pflege­versicherung betragen (Quelle: SGB XI § 110).

Der Versicherer muss Sie ohne Ausschluss von Vor­erkrankungen aufnehmen und darf Ihren Beitrag nicht nach dem Geschlecht staffeln. Sie schließen die Pflegepflicht­versicherung beim Unternehmen Ihrer privaten Kranken­versicherung ab. Zu einem anderen Unternehmen wechseln können Sie innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht (Quelle: SGB XI § 23).


Kinder sind beitragsfrei mitversichert

Ihre Kinder sind in der privaten Pflegepflicht­versicherung beitragsfrei mitversichert, unter denselben Voraussetzungen wie in der Familien­versicherung der gesetzlichen Kasse. Für sie gilt ein Beihilfesatz von 80 Prozent, die Pflegepflicht­versicherung trägt die übrigen 20 Prozent. Was für Kinder sonst gilt, erklärt der Ratgeber zur Pflege­versicherung für Kinder.


Beiträge von der Steuer absetzen

Beiträge zur Pflegepflicht­versicherung sind als Sonderausgaben in voller Höhe abziehbar. Beiträge zu einer Pflegezusatz­versicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen: Für Beamte mit Beihilfe gilt zusammen mit den Basisbeiträgen zur Kranken- und Pflege­versicherung ein Höchstbetrag von 1.900 Euro im Jahr (Quelle: EStG § 10). Ist er ausgeschöpft, wirkt der Zusatzbeitrag steuerlich nicht.

Pflegezusatz­versicherung für Beamte berechnen

Unser Partner Holger Rasch berechnet Ihren Beitrag für ein Pflegetagegeld, das zusätzlich zu Beihilfe und Pflegepflicht­versicherung zahlt.

  • Beitrag sofort online berechnen
  • Persönliche Beratung durch Holger Rasch am Telefon oder per Video
  • Vergleich der Tarife mehrerer Versicherer
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Holger Rasch
Experte für Pflege­versicherungen

Was zahlen Beihilfe und Pflegepflicht­versicherung im Pflegefall?

Beihilfe und Pflegepflicht­versicherung zahlen zusammen die Pauschalen der gesetzlichen Pflege­versicherung, je nach Pflegegrad: Pflegegeld, Sachleistungen oder einen festen Betrag im Heim. Die tatsächlichen Kosten decken sie nicht. Im Pflegeheim blieben im ersten Jahr im Schnitt 3.364 Euro im Monat selbst zu zahlen, Stand 1. Juli 2026.

Beihilfe für Beamte bei Pflegebedürftigkeit

Anders als bei einer Krankheit orientiert sich die Beihilfe bei Pflege nicht an den Rechnungen, sondern an den Leistungsbeträgen der Pflege­versicherung. Die Beihilfe zu Pflegeleistungen regeln für den Bund die §§ 38 bis 39b der Bundesbeihilfeverordnung. Beihilfe und Pflegepflicht­versicherung zahlen dabei je ihren Anteil, zusammen ergibt das die volle gesetzliche Leistung (Quelle: SGB XI § 23).

PflegegradPflegegeld im MonatPflegesachleistung bisPflegeheim im Monat
2347 €796 €805 €
3599 €1.497 €1.319 €
4800 €1.859 €1.855 €
5990 €2.299 €2.096 €

Die Beträge gelten 2026 und sind für Beamte und alle anderen Versicherten gleich hoch (Quelle: BMG, Zahlen und Fakten zur Pflege­versicherung). Dazu kommen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat ab Pflegegrad 1 und ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Rechenbeispiel: Pflegegeld für einen Bundesbeamten mit Pflegegrad 3
Pflege zu Hause durch die Ehefrau, Pflegegeld 599 Euro im Monat

PostenAktiver BeamterPensionär
Anteil Beihilfe299,50 € (50 %)419,30 € (70 %)
Anteil Pflegepflicht­versicherung299,50 €179,70 €
Pflegegeld im Monat599 €599 €

Der Beihilfesatz verschiebt nur die Anteile, mehr als 599 Euro gibt es in keinem Fall.


Beihilfe und Pflegepflicht­­versicherung decken nicht alle Pflegekosten

Im Pflegeheim zahlen Sie den Eigenanteil für die Pflege, dazu Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Im Bundesdurchschnitt lag die Eigenbeteiligung im ersten Jahr bei 3.364 Euro im Monat, nach mehr als 36 Monaten durch die gesetzlichen Zuschläge bei 2.111 Euro (Quelle: vdek, Stand 1. Juli 2026). Für Unterkunft und Verpflegung gibt es keinen Zuschlag.

Eigenanteil im Pflegeheim nach Aufenthaltsdauer, Bundesdurchschnitt 1. Juli 2026
  • 1. Jahr3.364 €
  • 2. Jahr3.051 €
  • 3. Jahr2.633 €
  • ab 4. Jahr2.111 €

Quelle: vdek, Eigenanteile im Pflegeheim, Stand 1. Juli 2026

Eine Ausnahme kennt die Beihilfe des Bundes: Bei Heimpflege sind auf Antrag auch Pflegekosten über den Pauschalen sowie Unterkunft und Verpflegung beihilfefähig, wenn Ihnen vom Einkommen nur ein kleiner Betrag bleibt. Die Grenze rechnet in Anteilen des Grundgehalts A 13 Stufe 8 (Quelle: BBhV § 39). Das ist eine Hilfe in der Not, keine Absicherung Ihres Vermögens.

Die Bundesregierung plant ab 2027 höhere Leistungen, beim Pflegegeld als „Entlastungsbudget“ zum Beispiel 630 statt 599 Euro in Pflegegrad 3. Beschlossen ist das noch nicht, der Bundestag berät den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (Stand Oktober 2026; Quelle: BMG). Auch dann zahlen Beihilfe und Versicherung nur feste Beträge.


Wer stellt den Pflegegrad fest?

Bei privat versicherten Beamten begutachtet Medicproof im Auftrag des Versicherers, auch für die Postbeamtenkrankenkasse und die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten. Gesetzlich versicherte Beamte begutachtet der Medizinische Dienst. Die Beihilfestelle übernimmt den festgestellten Pflegegrad. Wie die Begutachtung abläuft, steht im Ratgeber zu Medicproof.

Der Versicherer muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach vollständigen Unterlagen entscheiden, sonst zahlt er für jede angefangene Woche Verzögerung 70 Euro. Einen förmlichen Widerspruch wie in der gesetzlichen Pflege­versicherung gibt es in der privaten Pflegepflicht­versicherung nicht. Sie richten Einwände an den Versicherer, der ein Zweitgutachten veranlassen kann, und können vor dem Sozialgericht klagen.

Lohnt sich eine Pflegezusatz­versicherung für Beamte?

Für die meisten Beamten ja, wenn Pension und Erspartes einen Eigenanteil von über 3.000 Euro im Monat nicht über Jahre tragen. Beamte schließen oft jung und gesund ab, das macht den Beitrag niedrig und die Gesundheitsfragen leichter. Am besten passt ein Pflegetagegeld, weil es zusätzlich zu Beihilfe und Pflicht­versicherung einen festen Betrag zahlt.

Ist die private Pflegezusatz­­versicherung für Beamte sinnvoll?

Die Beihilfe schützt Sie im Krankheits­fall weitgehend, im Pflegefall aber nur bis zu den gesetzlichen Pauschalen. Eine Pflegezusatz­versicherung schließt die Lücke zwischen Pauschale und Rechnung, ohne dass Sie Ihr Erspartes einsetzen oder Ihr Ehepartner einspringen muss. Besonders sinnvoll ist sie, wenn diese Punkte auf Sie zutreffen:

  • Ihre Pension und Ihr Erspartes reichen für einen Eigenanteil von über 3.000 Euro im Monat nicht dauerhaft
  • Sie möchten Ihren Ehepartner und Ihr Vermögen im Pflegefall schützen
  • Sie sind gesund und können die Gesundheitsfragen ohne Einschränkung beantworten
  • Sie wollen auch bei Pflege zu Hause durch Angehörige mehr als das Pflegegeld bekommen

Weniger dringend ist der Zusatzschutz, wenn Ihr Vermögen auch mehrere Jahre im Heim sicher trägt oder der Beitrag Ihr Budget dauerhaft überfordern würde. Dann nutzen Sie die gesetzlichen Ansprüche voll und legen gezielt für die Pflege zurück:

  • Sie sind bereits pflegebedürftig oder haben einen Pflegegrad beantragt
  • Ihr Vermögen deckt die Pflegekosten auch bei mehreren Jahren im Heim
  • Der Beitrag würde Ihren Haushalt auf Dauer belasten

Die drei Formen der privaten Pflegezusatz­­versicherung

Für Beamte ist die Pflegetagegeld­versicherung meist die beste Wahl. Sie zahlt einen vereinbarten Betrag ohne Kostennachweis, auch wenn Angehörige pflegen, und richtet sich nicht nach der Aufteilung zwischen Beihilfe und Versicherung. Die Leistung setzt nur voraus, dass Medicproof oder der Medizinische Dienst einen Pflegegrad festgestellt hat.

Eine Pflegekosten­versicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um einen Prozentsatz auf. Bei Beamten ist das heikel, weil sich der Prozentsatz nicht automatisch auf die Summe aus Beihilfe und halber Pflichtleistung bezieht. Die Continentale führt dafür eigene Tarifbedingungen für Beihilfeberechtigte. Die Pflegerente kostet laut Verbraucherzentrale etwa zwei- bis dreimal so viel und ist eine Nische.


Kosten der Pflegezusatz­­versicherung

Der Beitrag hängt vor allem vom Eintrittsalter ab, also Ihrem Alter bei Vertragsbeginn, und von der gewählten Leistung. Die Tabelle zeigt Spannen aus einer Studie von Assekurata im Auftrag des PKV-Verbands (Stand März 2026) und Beispiele der Versicherer von ihren eigenen Seiten, abgerufen am 13. Oktober 2026. Ihr eigener Beitrag kann abweichen.

BeispielEintrittsalterLeistung im MonatMonatsbeitrag
Assekurata, vier Pflegetagegeldtarife25 Jahre2.000 € bei Pflege im Heim38 bis 61 €
Hallesche OLGAflex25 Jahre1.500 €45,00 €
Allianz PflegetagegeldBest30 Jahre3.150 € (105 € je Tag)72,24 €
Assekurata, vier Pflegetagegeldtarife35 Jahre2.000 € bei Pflege im Heim55 bis 87 €
Assekurata, vier Pflegetagegeldtarife45 Jahre2.000 € bei Pflege im Heim78 bis 130 €

Wer mit 25 Jahren abschließt, zahlt für dieselbe Leistung etwa halb so viel wie mit 45 Jahren (Quelle: Assekurata-Studie). Eine Erhöhung allein wegen des Älterwerdens ist ausgeschlossen. Steigen die Leistungsausgaben eines Tarifs, darf der Versicherer die Beiträge mit Zustimmung eines Treuhänders anpassen (Quelle: § 155 VAG).


Private Pflege­­versicherung für Beamte im Test

Eigene Tests für Beamte gibt es nicht, die Tarife sind für alle Berufsgruppen gleich. In unserer Gesamtauswertung aus fünf Tests und der Beschwerdestatistik der BaFin liegt die Allianz mit 92 von 100 Punkten vorn, vor der R+V mit 85 und der Württembergischen mit 79 Punkten. Unsere Redaktion empfiehlt besonders Allianz, DKV und Barmenia. Alle Ergebnisse stehen im Test der privaten Pflege­versicherung.

Wie finden Beamte die passende Pflegezusatz­versicherung?

Klären Sie zuerst, welchen Bemessungssatz Sie haben und was Ihre Beihilfe bei Pflege zahlt, rechnen Sie dann Ihre Lücke aus und vergleichen Sie erst danach Tarife. Am günstigsten ist der Abschluss bald nach der Verbeamtung, solange Sie gesund sind. Kostenlose Pflegeberatung bieten Ihr privater Versicherer, Ihre Pflegekasse und die Pflegestützpunkte.

1. Beihilfe klären

Fragen Sie Ihre Beihilfestelle nach Ihrem Bemessungssatz bei Pflege und nach den Regeln Ihres Bundeslandes.

2. Lücke rechnen

Stellen Sie Pension und Erspartes einem Eigenanteil von über 3.000 Euro im Monat im Heim gegenüber.

3. Tarife vergleichen

Vergleichen Sie Leistung zu Hause in Pflegegrad 2 und 3, Dynamik, Beitragsbefreiung und Beitrag.

4. Antrag stellen

Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen vollständig, damit der Schutz im Pflegefall auch gilt.


Diese Fehler sollten Beamte vermeiden

Der häufigste Irrtum: Die Beihilfe zahle bei Pflege wie bei Krankheit einen Anteil der Rechnung. Daraus folgen weitere Fehler, die erst im Pflegefall auffallen. Prüfen Sie Ihre Absicherung gegen diese Liste, am besten gemeinsam mit Ihrem Ehepartner, denn er ist im Pflegefall finanziell mit betroffen:

  • Davon ausgehen, dass Beihilfe und Pflegepflicht­versicherung das Heim komplett bezahlen
  • Die Regeln der Beihilfe des eigenen Bundeslandes nicht prüfen
  • Den Abschluss bis kurz vor die Pension aufschieben, wenn Beitrag und Gesundheitsfragen schwieriger werden
  • Einen Aufstockungstarif wählen, der nicht auf Beihilfeberechtigte ausgelegt ist
  • Gesundheitsfragen lückenhaft beantworten und so den Schutz riskieren
  • Den Kinderlosenzuschlag zahlen, obwohl Kinder da sind

Falsche Angaben im Antrag haben harte Folgen: Je nach Verschulden kann der Versicherer zurücktreten, kündigen oder den Vertrag rückwirkend anpassen, bis drei Jahre nach Abschluss, bei Vorsatz oder Arglist bis zehn Jahre (Quelle: VVG § 21). Wie Sie richtig antworten, steht auf unserer Seite zu den Gesundheitsfragen.

Unser Partner Holger Rasch von „Die Pflege­versicherung Spezialisten“ in Grafschaft kennt die Besonderheiten der Beihilfe und vergleicht für Sie Tarife mehrerer Versicherer. Er prüft mit Ihnen, welche Leistung Ihre Lücke schließt und welcher Beitrag dauerhaft zu Ihrem Budget passt. Für die Zeit im Ruhestand lohnt zusätzlich ein Blick in unseren Ratgeber für Rentner.

Experten-Tipp:
Experte für Pflege­­versicherungen

„Viele Beamte gehen davon aus, dass die Beihilfe im Pflegefall so zahlt wie bei einer Krankheit. Das stimmt nicht: Beihilfe und Pflegepflicht­versicherung zahlen zusammen nur die gesetzlichen Pauschalen. Ich rate Beamten deshalb zu einem Pflegetagegeld, das zusätzlich zur Beihilfe einen festen Betrag zahlt, und zwar möglichst bald nach der Verbeamtung, solange die Gesundheitsfragen noch kein Hindernis sind.“

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Holger Rasch
Experte für Pflege­versicherungen

Mit uns die ideale private Pflege­­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem Partner Holger Rasch schließen wir Ihre Versorgungslücke und sichern Ihr Vermögen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter ab.

  • Vergleich der Tarife mehrerer Versicherer
  • Begleitung bei Antrag und Gesundheitsfragen
  • Unterstützung im Leistungsfall
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Holger Rasch
Experte für Pflege­versicherungen

So läuft unsere kostenfreie Beratung zur Pflege­versicherung ab

Die häufigsten Fragen zur Pflege­versicherung für Beamte

Müssen Beamte eine Pflege­versicherung abschließen?

Ja. Beamte sind dort pflegeversichert, wo sie krankenversichert sind. Privat Krankenversicherte müssen beim selben Unternehmen eine anteilige, beihilfekonforme Pflegepflicht­versicherung abschließen, freiwillig gesetzlich Versicherte sind Mitglied der sozialen Pflege­versicherung. Den Rest der Leistungen zahlt die Beihilfe. Das regelt § 23 SGB XI.

Was ist eine beihilfekonforme Pflege­versicherung?

Eine private Pflegepflicht­versicherung, die genau den Anteil absichert, den die Beihilfe nicht trägt. Bei aktiven Bundesbeamten sind das 50 Prozent der gesetzlichen Leistungen, bei Pensionären 30 Prozent. Vertragsleistung und Beihilfe ergeben zusammen den Leistungsumfang der gesetzlichen Pflege­versicherung, nicht die tatsächlichen Kosten.

Wie viel zahlen Beamte für die Pflege­versicherung?

In der sozialen Pflege­versicherung 2026 den halben Beitragssatz von 1,8 Prozent, kinderlos 2,4 Prozent. In der privaten Pflegepflicht­versicherung hängt der Beitrag von Eintrittsalter und Gesundheit ab, laut § 110 SGB XI höchstens die Hälfte des Höchstbeitrags der sozialen Pflege­versicherung. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht.

Zahlt die Beihilfe bei Pflege die tatsächlichen Kosten?

Nein. Anders als bei Krankheit zahlt die Beihilfe bei Pflege einen Anteil der gesetzlichen Pauschalen, zum Beispiel vom Pflegegeld oder vom festen Betrag im Heim. Den Eigenanteil im Heim, im ersten Jahr im Schnitt 3.364 Euro im Monat, tragen Sie selbst. Für Bundesbeamte gibt es nur bei geringem Resteinkommen eine Härtefallregel.

Wie hoch ist die Beihilfe bei Pflege für Pensionäre?

Im Bund beträgt der Bemessungssatz für Versorgungsempfänger 70 Prozent, die Pflegepflicht­versicherung trägt 30 Prozent. Für berücksichtigungsfähige Ehegatten gelten ebenfalls 70 Prozent, für Kinder 80 Prozent. Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen, fragen Sie deshalb Ihre Beihilfestelle nach dem Satz, der für Sie gilt.

Gilt die Pflegepflicht­versicherung auch für Beamtenanwärter?

Ja. Beamtenanwärter mit Beihilfeanspruch sind wie aktive Beamte abgesichert: Die Beihilfe trägt einen Anteil, den Rest die beihilfekonforme Pflegepflicht­versicherung beim Unternehmen ihrer privaten Kranken­versicherung. Gerade in der Ausbildung ist auch eine Pflegezusatz­versicherung günstig, weil der Beitrag nach dem Eintrittsalter kalkuliert wird.

Können Beamte in der gesetzlichen Pflege­versicherung bleiben?

Ja, wenn sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Dann zahlen sie in der sozialen Pflege­versicherung den halben Beitragssatz von 1,8 Prozent, kinderlos 2,4 Prozent, und erhalten die Leistungen laut § 28 SGB XI zur Hälfte. Die andere Hälfte trägt die Beihilfe.

Wer stellt bei Beamten den Pflegegrad fest?

Bei privat versicherten Beamten Medicproof im Auftrag des Versicherers, bei gesetzlich versicherten der Medizinische Dienst. Der Versicherer entscheidet innerhalb von 25 Arbeitstagen, sonst zahlt er 70 Euro je angefangene Woche. Die Beihilfestelle und Ihre Pflegezusatz­versicherung übernehmen den festgestellten Pflegegrad.

Lohnt sich eine Pflegezusatz­versicherung für Beamte?

Meist ja, weil Beihilfe und Pflegepflicht­versicherung nur die gesetzlichen Pauschalen zahlen. Im Heim fehlen im ersten Jahr im Schnitt 3.364 Euro im Monat. Ein Pflegetagegeld zahlt einen festen Betrag zusätzlich zur Beihilfe. Wer jung abschließt, zahlt laut Assekurata für 2.000 Euro Leistung ab 38 Euro im Monat.

Können Beamte die Beiträge von der Steuer absetzen?

Die Beiträge zur Pflegepflicht­versicherung ja, als Sonderausgaben in voller Höhe. Beiträge zu einer Pflegezusatz­versicherung sind für Beamte mit Beihilfe zusammen mit den Basisbeiträgen nur bis 1.900 Euro im Jahr abziehbar, ist die Grenze ausgeschöpft, wirken sie nicht mehr. Mehr unter Pflege­versicherung und Steuer.

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