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Das leisten Reise­versicherungen bei Corona

Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einigen Reiserücktritts- und Reiseabbruch­versicherungen sind das Ausfallen der Reise oder Mehrkosten und entgangene Leistungen im Reiseland wegen einer Corona-Infektion oder Quarantäne versichert.
  • Andere Versicherer bieten Corona-Schutz als optionalen Baustein an.
  • Prüfen Sie mit ausreichend Zeit vor dem Antritt Ihrer Reise, wie es um Ihren Versicherungsschutz im Fall einer Corona-Infektion oder Quarantäne bestellt ist.
  • In unserem Rechner finden Sie Angaben dazu, ob die Anbieter auch bei Corona leisten.

Das erwartet Sie hier

Mit welchen Reise­versicherungen Sie sich kostengünstig und umfassend gegen Corona im Urlaub versichern können.

Inhalt dieser Seite
  1. Reiserücktritt und Reiseabbruchschutz
  2. Corona Zusatzschutz: Beispiel
  3. Auslandskranken­­versicherung
  4. Zusammenfassung
  5. Corona Schutz und unser Rechner
  6. Fazit

Corona im Urlaub: Helfen die Reiserücktritts- oder Reiseabbruch­versicherung?

So schützt die Reiserücktritt­versicherung

Haben Sie eine Reiserücktritts­versicherung abgeschlossen, erstattet diese Ihnen die Kosten, wenn Sie vor Reisebeginn erkranken. Auch Umbuchungskosten aus einem versicherten Anlass werden hier je nach Tarif übernommen. Versicherbare Situationen im Zusamenhang mit Corona sind unter anderem:

  • Erkrankung des Versicherungsnehmers
  • Individuelle, durch eine berechtigte Person angeordnete Quarantäne
  • Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit

Lesen Sie die Bedingungen genau

Doch nicht jede Reiserücktitts­versicherung schützt vor Corona. Es gibt Tarife, bei denen die Versicherer bei Pandemien oder Quarantäne nicht leisten. Teilweise sind Reiserücktritte im Zusammenhang mit Corona nur versichert, wenn zusätzlich zur allgemeinen Reiserücktritts­versicherung auch ein besonderer Corona-Schutz vereinbart wurde. Bei einigen Versicherern spielt es auch eine Rolle, ob für das Reiseland eine coronabedingte Reisewarnung gilt.

Diese Kosten erstattet die Reiserücktritts­versicherung

lesen
  • Hotel oder Ferienwohnung
  • Verkehrsmittel (zum Beispiel Flug- oder Bahntickets)
  • Mietwagen
  • Vor Reisebeginn gebuchte Aktivitäten

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So schützt die Reiseabbruch­versicherung

Die Bedingungen, unter denen die Reiseabbruch­versicherung bei einer Corona-Erkrankung oder -Quarantäne leistet oder nicht, sind ähnlich wie die der Reiserücktritts­versicherung – es ist auch verbreitet und oft lohnenswert, diese Versicherungen kombiniert abzuschließen. Die Reiseabbruch­versicherung erstattet die foglenden Kosten:

  • Nicht genutzte Reiseleistungen
  • Wiederanschluss an die Gruppe bei einer unterbrochenen Rundreise
  • Umbuchungen und Mehrkosten bei einer vorzeitigen Rückreise
  • Mehrkosten durch eine verspätete Rückreise

Icon Telefon

Rufen Sie im Zweifelsfall an

Wenn Sie vor dem Urlaub krank werden und zweifeln, ob Sie die Reise antreten können, kontaktieren Sie Ihren Versicherer. Da sich Stornogebühren erhöhen, je näher die Reise rückt, sollten Sie nicht ohne Rücksprache mit dem Versicherer zu lange warten. Andernfalls kann dieser mit der Begründung, dass Sie Ihrer Pflicht zur Kostenbegrenzung nicht nachgekommen sind, die Leistung kürzen.

Was ist nicht versichert?

Die Bedingungen der Versicherer unterschieden sich dabei, wann Sie im Fall einer Corona-Infektion oder einer individuellen Quarantäne nicht leisten. Typische Situationen, in denen sie nicht leisten, sind die Folgenden:

  • Leistungen bei Quarantäne müssen durch eine Zusatz­versicherung abgedeckt werden
  • Pandemien gehören nicht zu den versicherten Reiserücktritts- oder Reiseabbruchursachen
  • Reise in ein Gebiet, in dem bereits vor der Buchung oder vor dem Reiseantritt eine Reisewarnung wegen Corona besteht
  • Quarantäne, die nicht individuell, sondern über einen Teil der Bevölkerung verhängt wird
  • Stornierung lediglich aus Angst vor einer Infektion
  • Die Reise kann nicht stattfinden, weil ein Versicherungsnehmer keine Impfung vorweisen kann (Ausnahme: Die Impfung kann wegen Gründen außerhalb der Kontrolle des Versicherungsnehmers nicht stattfinden)
  • Das Reiseland spricht wegen Corona ein Einreise-Verbot aus

Darin unterscheiden sich die Versicherer

Wenn Sie eine Reiseabbruch- oder Reiserücktritts­versicherung beziehungsweise eine Kombination aus beiden abschließen, wollen, in der auch Corona versichert ist, sollten Sie auf Folgendes achten, da sich die verschiedenen Versicherungstarife in dieser Hinsicht unterscheiden:

  • Ist Corona trotz einer Reisewarnung für das Zielland versichert?
  • Ist die nur die Erkrankung selbst versichert oder leistet die Versicherung auch bei Quarantäne?
  • Sind Leistungen bei einem coronabedingten Rücktritt oder Abbruch der Reise bereits in einem Tarif versichert oder müssen Sie einen Corona-Schutz für einen Aufpreis ergänzen?

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Welche Reise­versicherungen sind wirklich sinnvoll?

Welche Reise­versicherungen sich für Sie lohnen, hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel, wohin Sie reisen, wie lange Sie unterwegs sind und wie teuer Ihre Reise ist. Mehr dazu, was Sie von Versicherungen wie der Reiseabbruch­versicherung, der Reiserücktritts­versicherung oder der Gepäck­versicherung erwarten können und ob es sich lohnt, Reise­versicherungen als Paket abzuschließen, erfahren Sie auf unserer Überblicksseite zum Thema. Dort können Sie auch mit wenigen Klicks Versicherungen vergleichen und unkompliziert online abschließen.

Reise­versicherungen im Überblick

Reiseabbruch- und Reiserücktritts­versicherung mit Corona-Zusatzschutz: Ein Beispiel

So kann Corona-Schutz aussehen

Reise­versicherungen mit zusätzlichem Corona-Schutz können aussehen wie in diesem Beispiel: Hier können Reisende ihre kombinierte Reiserücktritts- und Reiseabbruch­versicherung mit zusätzlichem Schutz für den Fall einer Corona-Infektion ergänzen. Die Versicherung leistet auch, wenn die Komplikationen durch den Verdacht auf Corona entstehen (zum Beispiel, wenn sich der Versicherungsnehmer in Quarantäne begeben muss). Versicherte Szenarien sind:

  • Reiseabbruch
  • Verzögerte Rückreise
  • Reiserücktritt
  • Verzögerte Anreise

Icon Mann mit Maske

Wann leistet die Versicherung?

Versicherte Gründe für Verzögerungen und Reiserücktritte oder -abbrüche sind bei dieser Versicherung:

  • Corona-Infektion
  • Quarantäne
  • Beförderungsverweigerung

Die Quarantäne muss durch eine Behörde oder eine berechtigte Person – zum Beispiel einen Arzt – angeordnet worden sein. Auch die Beförderungsverweigerung muss von berechtigten Personen ausgehen.

Das leistet der Corona-Zusatzsschutz

Müssen die versicherten Personen ihre Reise absagen oder können sie erst verspätet antreten, bietet ihnen eine Reiserücktritts­versicherung mit Corona-Zusatzschutz die folgenden Leistungen:

  • Erstattung von Stornokosten
  • Erstattung zusätzlich entstandener Hinreisekosten und nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen, wenn sich der Reiseantritt verzögert
  • Erstattung von Umbuchungskosten

Auch die Reiseabbruch­versicherung kann mit zusätzlichem Schutz für den Fall einer Corona-Infektion oder eines Corona-Verdachts abgeschlossen werden. Diese bietet im Versicherungsfall Folgendes:

  • Erstattung zusätzlicher Rückreisekosten
  • Erstattung der Kosten für zusätzliche Tage in der Unterkunft
  • Erstattung des gesamten Reisepreises bei einem Abbruch innerhalb der ersten Reisehälfte bzw. der ersten acht Tage; Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen bei einem späteren Abbruch

Kosten und Voraussetzungen

In beiden Fällen gibt es keinen Selbstbehalt. Die Kosten für den Zusatzschutz richten sich nach denen der gesamten Reise und beginnen bei 5,00 Euro. Es ist nur möglich, den Zusatzschutz zu buchen, wenn man beim gleichen Versicherer auch eine Reiseabbruch- oder eine Reiserücktritts­versicherung abgeschlossen hat. Kunden können sich jedoch entscheiden, ob sie beide Versicherungen gleichzeitig abschließen oder den Zusatzschutz später zu einer bestehenden Versicherung hinzufügen wollen.


Icon Vertrag

Versicherungen mit integriertem Corona-Schutz

Bei anderen Versicherern ist Corona-Schutz bereits in die Reiseabbruch- oder Reiserücktritts­versicherung integriert. Bei einer Reise im Wert von 500 Euro innerhalb von Europa können Sie zum Beispiel für 24,00 Euro eine kombinierte Reiseabbruch- und Reiserücktritts­versicherung abschließen, die Sie auch bei Corona schützt.

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Das leistet die Auslandskranken­versicherung bei Corona im Ausland

Versichern Auslandskranken­versicherungen Pandemien?

Bei einigen Auslandskranken­versicherungen sind Pandemien explizit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Viele Versicherer zahlen auch nicht, wenn für das Land, in das Sie reisen, eine Reisewarnung gilt. Allerdings haben Versicherer in der Vergangenheit vermehrt angekündigt, dass sie bei Reisewarnungen, in denen es nur um Corona geht, trotzdem leisten. Zudem gibt es aktuell keine Corona-bezogenen Reisewarnungen. Es gibt also viele Versicherungen, die im Fall einer Infektion mit Corona vollumfänglich leisten. Das bedeutet, dass sie für Folgendes aufkommen:

  • Kostenerstattung für Untersuchungen und ambulante oder stationäre Behandlung
  • Kostenerstattung für Medikamente
  • Kostenerstattung für den Rücktransport (je nach Tarif muss dieser entweder medizinisch sinnvoll oder medizinisch notwendig sein)

Bezahlt die Auslandskranken­versicherung Corona-Tests?

Corona-Tests, die der Diagnose einer Krankheit dienen, werden von der Auslandskranken­versicherung bezahlt. Wenn Sie die Tests jedoch nur vorbeugend durchführen lassen oder weil Sie für Ihre Reise oder Zugang zu bestimmten Angeboten einen negativen Test vorweisen müssen, müssen Sie die Kosten selbst tragen.


Icon Euroscheine und Münzen

Corona-Infektion: Geld zurück

Haben Sie eine Reisekranken­versicherung für eine Reise abgeschlossen, die Sie wegen einer Corona-Infektion doch nicht antreten können, können Sie sich die Versicherungsprämie zurückerstatten lassen. Schließlich ist das zu versichernde Risiko nicht eingetreten. Haben Sie Ihre Reise mit einer Kombination aus mehreren Reise­versicherungen versichert, können Sie den Anteil der Prämie verlangen, der auf die nicht benötigten Versicherungen entfällt.


So finden Sie die beste Auslandskranken­versicherung

Mehr dazu, welche Leistungen die Auslandskranken­versicherung erbringt, was sie kostet und wann sie nicht leistet, erfahren Sie auf unserer Seite zum Thema. Auf unserer Seite zur Auslandskranken­versicherung im Test stellen wir Ihnen auch die Testsieger vor, die unabhängige Institute bei einem Vergleich von Tarifen der Auslandskranken­versicherung ermittelt haben.

Die beste Auslandskrankenversichung (2024)

Reicht der Auslandsschutz der privaten Kranken­versicherung?

Haben Sie eine private Kranken­versicherung, die auch Versicherungsschutz im Ausland beeinhaltet, sind Sie auch für den Fall einer Covid-Infektion auf einer Reise abgesichert und brauchen nicht notwendigerweise eine Reisekranken­versicherung. Lesen Sie jedoch am besten noch einmal die Bedingungen Ihrer Kranken­versicherung, da diese teilweise nicht so umfangreichen Schutz wie eine Auslands- oder Reisekranken­versicherung bietet. Zum Beispiel sind Rücktransport- und Bergungskosten nicht immer versichert. Davon sollten Sie abhängig machen, ob Sie zusätzlich noch eine Reisekranken­versicherung abschließen.

Mehr zur privaten Kranken­versicherung im Ausland

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Zusammenfassung: So versichern Sie sich gegen Corona im Urlaub

So vervollständigen Sie Ihren Versicherungsschutz

  • Ergänzen Sie Ihre Kranken­versicherung gegebenenfalls durch eine Auslands– oder Reisekranken­versicherung.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Auslandskranken­versicherung keinen Leistungsausschluss für Pandemien hat und auch bei einer Behandlung wegen Corona im Ausland leistet.
  • Insbesondere bei einer besonders weiten oder besonders teuren Reise bietet sich eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruch­versicherung an, die auch bei Corona leistet. Es gibt auch Versicherungen, die einen Corona-Schutzbrief anbieten.
  • Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Reise­versicherungen: Viele Versicherer setzen voraus, dass Sie die Versicherung relativ schnell nach der Buchung der Reise und mit ausreichend Abstand zum Reiseantritt abschließen. Die individuellen Fristen dafür variieren je nach Anbieter.
  • Vergleichen Sie vor dem Abschluss eines Vertrags, welcher Versicherer die meisten Risiken im Zusammenhang mit Corona versichert. Versicherer unterscheiden sich auch zum Beispiel darin, bis zu welcher Höhe sie bei einer verzögerten Rückreise die Unterbringungskosten übernehmen.
  • Rechnen Sie nach, ob eine Versicherung für eine einzelne Reise oder für alle Reisen eines Jahres für Sie günstiger ist.

Icon Stern

Das sind die aktuellen Testsieger

Auf unserer Seite zum Thema Reise­versicherungen im Test stellen wir Ihnen die Testsieger der Reiseabbruch­versicherung und Reiserücktritts­versicherung vor. Bei vielen der Anbieter, die positive Bewertungen erhalten, ist Corona-Schutz inkludiert oder kann auf Wunsch ergänzt werden.

Reise­versicherungen im Test (2024)

Mit unserem Rechner zum Corona-Schutz

Icon Taschenrechner

Mit unserem Rechner zur richtigen Versicherung

Angaben dazu, ob Sie auch gegen Corona im Ausland versichert sind, finden Sie in auch in unserem Rechner. Mittlerweile ist Schutz bei Corona bei vielen Versicherern in der Auslandskranken­versicherung mitinbegriffen oder kann als Zusatzbaustein ergänzt werden. Ergänzungen Ihres Versicherungsschutzes müssen Sie allerdings unmittelbar beim Anbieter selbst durchführen.


Reisekranken­versicherung mit Corona-Schutz suchen: So gehen Sie vor

1. Suchen Sie sich Versicherungen für einen Vergleich aus

Wählen Sie drei Versicherer aus und scrollen Sie zum Ende der Seite, wo Sie die Option „vergleichen“ finden. Klicken Sie auf den entsprechenden Button, um zu einem detaillierten Vergleich der Angebote zu gelangen.

Screenshot von drei Versicherungslogos und dem Button "Vergleichen"

2. Klappen Sie die Details unter „Reisekranken“ aus

Den Leistungsvergleich öffnen Sie mit einem Klick auf das Feld mit der Aufschrift „Reisekranken“.

Screenshot eines grünen Balkens mit der Aufschrift "Reisekranken" und drei Checklisten mit Leistungen darunter.

3. Scrollen Sie zu den Angaben zum Versicherungsschutz bei Pandemien

Nun müssen sie nur noch ein bisschen scrollen, um herauszufinden, ob der Versicherer auch bei Pandemien wie Corona leistet.

Screenshot des Leistungsvergleichs der Rubrik "Versicherungsschutz bei Pandemien"

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Reiseabbruch­versicherung mit Corona-Schutz

Nach dem gleichen Prinzip können Sie auch andere Arten der Reise­versicherung mit Corona-Schutz finden. Bei Angeboten zur Reiseabbruch- und Reiserücktritts­versicherung sehen Sie bereits bei der Anzeige der Angebote, ob diese Versicherungen bei Corona leisten. Wenn Sie mit der Maus über der Info zur Absicherung gegen Corona hovern, öffnet sich auch eine Erklärung, was genau Sie bei diesem Anbieter darunter verstehen können.

Screenshot des Buttons "Corona abgesichert" und eines kleinen Pop-Ups mit Details dazu.

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Fazit

Es ist möglich, sich mit verschiedenen Reise­versicherungen für den Fall zu versichern, dass eine Reise wegen Corona ausfällt, abgebrochen wird oder sich die Rückreise verzögert. Das lohnt sich insbesondere bei teuren Reisen. Prüfen Sie die Leistungen Ihrer aktuellen Versicherungen – unter Umständen reicht Ihr bestehender Versicherungsschutz sogar schon. Ist dies nicht der Fall, vergleichen Sie Angebote verschiedener Versicherer, um für Ihre Reise gegen möglichst viele Problemszenarien im Zusammenhang mit Corona versichert zu sein oder finden Sie heraus, ob Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz erweitern können.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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