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Versicherungen für Zahnärzte

Foto von Nina Bruckmann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Zahnärzte benötigen einen besonderen Versicherungsschutz. Sowohl für die persönliche Absicherung als auch bezüglich der Haftung bei Behandlungsfehlern.
  • Zu den wichtigsten Versicherungen für Zahnärzte zählen die Rechtsschutz­versicherung und die Berufs­haftpflicht­­versicherung.
  • Zudem sollte jeder Zahnarzt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung haben.
  • Niedergelassene Zahnärzte müssen sich auch um einen ausreichenden Versicherungsschutz ihrer Zahnarztpraxis kümmern.
  • Sensible Patientendaten sind in einer Zahnarztpraxis mit einer Cyber-Versicherung gegen Attacken aus dem Internet geschützt.

Das erwartet Sie hier

Wieso Versicherungen für Zahnärzte besonders individuell zusammengestellt werden müssen und wie Sie sich mit unserer Unterstützung am besten rundum absichern.

Inhalt dieser Seite
  1. Versicherungsbedarf von Zahnärzten
  2. Berufs­­haftpflicht­­versicherung
  3. Rechtsschutz­­versicherung
  4. Berufs­unfähigkeits­­versicherung
  5. Private Kranken­­versicherung
  6. Krankentagegeld­­versicherung
  7. Praxisausfall­­versicherung
  8. Elektronik– und Cyber–Versicherung
  9. Sach­­versicherungen
  10. Fazit

Diesen Versicherungsbedarf haben Zahnärzte

Icon Arzt

Zahnärzte tragen eine große Verantwortung bei der Ausübung ihres Berufs. Patienten legen ihre Gesundheit in die Hände des Zahnmediziners und erwarten eine einwandfreie Behandlung. Sowohl der Zahnarzt als auch sein Team müssen daher professionell arbeiten. Doch was, wenn dem Zahnarzt trotz aller Vorsicht Fehler passieren? Oder wenn den Zahnarzthelfern ein Missgeschick unterläuft? Patienten können dann Schadenersatz­forderungen an die Praxis, den Angestellten oder den leitenden Zahnarzt stellen. Sind diese berechtigt, droht die Zahlung von Schmerzensgeld. Denn bei Behandlungsfehlern haftet der Zahnarzt unbegrenzt mit seinem Privatvermögen.


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Berufs­haftpflicht­versicherung für Zahnärzte

Icon Schutzschild

Kommt ein Patient durch das Verschulden des Zahnarztes zu Schaden, kann er Schadenersatz­forderungen geltend machen. Dies passiert zum Beispiel nach einem Behandlungsfehler. Die Schadenersatz­forderungen können dabei unermesslich hoch ausfallen – egal wie klein der Behandlungsfehler war. Entsteht dem Geschädigten weiterhin ein finanzieller Schaden, zum Beispiel durch einen Arbeitsausfall, kommen noch Vermögensschäden hinzu. Hier hilft die Berufs­haftpflicht­versicherung für Zahnärzte. Diese ist für Zahnärzte durch die Berufsordnung der Bundesärztekammer sogar vorgeschrieben.


Genaue Anamnese vor Abschluss durchführen

„Was viele Zahnärzte unterschätzen oder nicht wissen: Ein Haftpflichtschaden kann sogar bis in die Insolvenz führen, da der Zahnarzt unbegrenzt mit dem gesamten Privatvermögen dafür haftet“, warnt Nicole Gerwert, unsere leitende Spezialistin für Zahnärzte. Gerwert empfiehlt Zahnärzten daher dringend, für eine Berufs­haftpflicht­versicherung eine ausführliche Anamnese der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit durchzuführen beziehungsweise von einem Experten durchführen zu lassen. Wenden Sie sich dafür gerne an uns. Unsere Spezialistin Nicole Gerwert berät Sie gerne.

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Rechtsschutz­versicherung für Zahnärzte

Icon Richterhammer und Gesetz

Der Zahnarzt und seine Praxis können von Patienten verklagt werden, zum Beispiel auf Schadenersatz bei Behandlungsfehlern. Auch Zulieferer oder andere Vertragspartner der Zahnarztpraxis können rechtliche Schritte gegen den Zahnarzt einleiten. Muss der Zahnarzt für ein Gerichtsverfahren einen Anwalt hinzuziehen oder will er eigene Ansprüche geltend machen, ist eine Rechtsschutz­versicherung für Zahnärzte durchaus sinnvoll. Sie übernimmt auch die Kosten, wenn ein Sachverständiger hinzugezogen werden muss, um etwa das Nichtverschulden des Zahnarztes zu beweisen.


Spezialprodukten für Zahnärzte

Auch wenn die Rechtsschutz­versicherung prinzipiell für viele Berufsgruppen ähnlich funktioniert, ergibt es Sinn, sich als Zahnarzt nach Spezialprodukten umzusehen. Es gibt eine Handvoll Versicherer, die im Bereich der Rechtsschutz­versicherung besondere Versicherungs­lösungen anbieten, die auf Berufsgruppen des Heilwesens zugeschnitten sind – wie etwa Ärzte, Zahnärzte und Apotheker. Unsere leitende Spezialistin für Zahnärzte, Nicole Gerwert, zeigt Ihnen Ihre Optionen auf. Wenden Sie sich für eine ausführliche Beratung gerne an uns.

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Berufs­unfähigkeits­versicherung für Zahnärzte

Icon Angestellte

Wer durch Krankheit oder Unfall für längere Zeit nicht mehr arbeiten kann, gilt als berufsunfähig. Angestellte beziehungsweise Renten­versicherungspflichtige haben in einem solchen Fall einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente. Zahnärzte – und vor allem niedergelassene Zahnärzte – haben sich in der Regel von diesem Anspruch befreit. Im Falle einer Berufs­unfähigkeit ist das berufsständische Versorgungswerk für den Zahnarzt zuständig.


Leistungshürden bei Versorgungswerken

Unsere leitende Expertin für Zahnärzte, Nicole Gerwert, erläutert den Haken am Versorgungswerk: „Aus diesem bekommt der Zahnarzt ein sehr hohes Leistungsniveau, jedoch – und das ist entscheidend – ist die Leistungshürde sehr hoch. Deshalb empfehlen auch die Versorgungswerke selbst, dass man sich in diesem Bereich privat absichern sollte.“ Dabei sollte man nicht zu lange mit dem Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung warten. „Zum einen wegen der Versorgungslücke im System, aber auch auf dem Weg der Karriereleiter. Denn eine Berufs­unfähigkeitsrente dient bei Praxisgründung als Kreditsicherung.“ Laut Gerwert geht die Beratung im Bereich der Berufs­unfähigkeits­versicherung für Zahnärzte sehr weit auseinander. Wenden Sie sich an dieser Stelle gerne an uns. Unsere Expertin Nicole Gerwert weiß, worauf es in diesem Bereich ankommt.

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Private Kranken­versicherung für Zahnärzte

Icon Gipsbein

Ein Zahnarzt ist selbst ein Teil des Gesundheitssystems und weiß daher, welche Kranken­versicherungssysteme es in Deutschland gibt. Doch nicht nur seine Patienten haben die Wahl zwischen den Versicherungssystemen. Auch der Zahnarzt selbst kann entscheiden, ob er in der gesetzlichen Kranken­versicherung bleiben, oder in die private Kranken­versicherung wechseln möchte. Egal, ob als angestellter oder niedergelassener Zahnarzt: Der Verdienst ist in der Regel ausreichend hoch, um sich privat abzusichern. Dies lohnt sich jedoch nicht nur wegen der günstigen Beiträge. Viele private Kranken­versicherer bieten spezielle Tarife für Ärzte, Zahnärzte und Mediziner an. Somit profitieren Zahnärzte in der privaten Kranken­versicherung von einem hohen Leistungsniveau.


Beitragsvorteile für Zahnärzte in der privaten Kranken­versicherung

Unsere leitende Spezialistin für Zahnärzte, Nicole Gerwert, erläutert die Besonderheiten für Zahnärzte in der privaten Kranken­versicherung: „Der Schutz kann im Zahnbereich reduziert oder um den Zahnbereich reduziert werden.“ Dadurch können Zahnärzte bis zu 60 Euro bei der Versicherungsprämie sparen. Eine weitere Besonderheit gilt dann, wenn es mehrere Zahnärzte in der Familie gibt. „Wenn diejenigen privat versichert sind, muss man schauen, ob man sich überhaupt gegenseitig behandeln darf.“ Auch darauf achtet unsere Experten Nicole Gerwert bei der Beratung.

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Krankentagegeld­versicherung für Zahnärzte

Icon Zeit ist Geld

Die Krankentagegeld­versicherung ist für einen Zahnarzt entscheidend, wenn das Bruttogehalt über 4.000 Euro im Monat liegt oder der Zahnarzt selbständig arbeitet. Eines von beidem ist fast immer der Fall. Selbst für teilzeitbeschäftigte oder angestellte Zahnärzte ist dieses Gehalt nicht unrealistisch. Besonders für selbständige und niedergelassene Zahnärzte ist eine Krankentagegeld­versicherung wichtig. Denn diese haben weder Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld, noch haben sie einen Arbeitgeber, der bei krankheitsbedingtem Ausfall in der Lohnfortzahlungspflicht steht. Daher sollte man hier darauf achten, dass das Krankentagegeld in der privaten Kranken­versicherung mitversichert ist oder eine entsprechende private Krankenzusatz­versicherung abschließen.


Krankentagegeld als Praxisausfallschutz

Das Krankentagegeld kann auch dazu genutzt werden, um bei einem Ausfall des Praxisinhabers die Kosten in der Praxis zu decken. Somit spart man sich eine separate Praxisausfall­versicherung. Wie unsere Spezialistin für Zahnärzte jedoch erklärt, sollte man hier genau abwägen: „Beim Krankentagegeld gibt es wieder eine Hürde – und zwar die Gesundheitsprüfung. Beim Praxisausfallschutz gibt es eine geringere Einstiegshürde, aber auch höhere Kosten. Die Beratung ist hier entscheidend.“ Unsere leitende Spezialistin für Zahnärzte, Nicole Gerwert, zeigt Ihnen beide Wege auf und hilft Ihnen dabei, den richtigen für sich zu finden.

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Praxisausfall­versicherung für Zahnärzte

Icon Krankenhaus

Eine Praxisausfall­versicherung ist dann wichtig, wenn die Praxis unerwartet schließen muss, weil der leitende Zahnarzt krankheitsbedingt ausfällt. Steht dann der Betrieb still, müssen laufende Kosten trotzdem gezahlt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Löhne und Gehälter der Angestellten
  • Fixkosten für Miete, Strom, Versicherungsbeiträge

Praxisausfall vs. Krankentagegeld­versicherung

Bis 2017 musste für die Deckung der laufenden Kosten bei Ausfall des Praxisinhabers ein gesonderter Praxisausfallschutz abgeschlossen werden. Doch nun kann auch das Krankentagegeld dazu genutzt werden, diese Kosten zu decken (siehe Kapitel zur Krankentagegeld­versicherung). Welche Variante sich mehr lohnt und welche Dinge es dabei zu beachten gibt, kann durch eine eingehende Beratung herausgefunden werden. Unsere Spezialistin für Zahnärzte, Nicole Gerwert, kennt der Versicherungsmarkt und die relevanten Gesetzesgrundlagen, um für Sie den passenden Schutz zu finden.

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Elektronik­versicherung und Cyber-Versicherung für Zahnärzte

Icon Server

Gerade wenn ein Zahnarzt eine eigene Praxis führt und Mitarbeiter beschäftigt, ist das Risiko für Eigenschäden gegeben. Teure Medizintechnik und moderne Mess- und Kommunikationsgeräte sind sehr sensibel. Auch sind sensible Patientendaten gespeichert. Geraten diese in die falschen Hände, etwa durch einen Hackerangriff, drohen hohe Schadenersatz­forderungen und Kosten, um die IT wiederherzustellen. Geräte und ihre gespeicherten Daten können nicht nur von außen, sondern auch von den eigenen Mitarbeitern geschädigt werden. Eine Elektronik­versicherung oder eine Cyber-Versicherung für Zahnärzte schützen vor den finanziellen Folgen solcher Szenarien.

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Sach­versicherungen für Zahnärzte

Icon Zahnarzt Geräte

Geschäftsinhalts­versicherung für Zahnärzte

Eine Zahnarztpraxis als Betriebsgebäude ist Naturgewalten und Elementarschäden genauso ausgesetzt wie ein normales Wohngebäude. Ein Brand oder Vandalismus können die Betriebsräume folgenschwer schädigen. Teures Praxisinventar und Einrichtung können mit einer Geschäftsinhalts­versicherung abgedeckt werden.


Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für Zahnärzte

Muss die Praxis aufgrund eines Sachschadens schließen, wie etwa einem Leitungswasserschaden, hilft eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung dabei, die laufenden Kosten zu decken. Sie unterscheidet sich zum Praxisausfallschutz insofern, dass die Ursache für den Betriebsstillstand nicht der Ausfall des leitenden Zahnarztes ist. Daher kann hier nicht das Krankentagegeld genutzt werden. Einige Versicherer definieren den Praxisausfallschutz jedoch auch als Art der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für bestimmte Berufsgruppen. Ähnlich verhält es sich zum Beispiel auch mit Rechtsanwaltskanzleien.

Icon rotes X

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Fazit

Ob leitender oder angestellter Zahnarzt, Praxisinhaber oder kurz vor der Praxisgründung: Ein Zahnarzt hat einen besonderen Versicherungsbedarf. Wir haben eine hauseigene Wirtschaftsberaterin für Zahnarztpraxen und Versicherungsexpertin für Zahnärzte, die Ihnen für eine umfassende Beratung zur Verfügung steht. Nicole Gerwert geht bei ihrer Beratung wie ihre Zielgruppe bei der Behandlung vor: „Ich sage dazu immer gerne: Anamnese, Diagnose und Therapieplan. Damit ist gemeint: Erst zu analysieren, dann festzustellen, was der Ist-Bedarf ist und wo wir hin wollen und daraufhin ein Angebot zu entwickeln. Und dann können wir explizit schauen: Was braucht der Zahnarzt.


Icon Kreis abgehakt

Lassen Sie sich gerne von uns beraten, welche Versicherungen Sie als Zahnarzt benötigen. Unsere Experten prüfen Ihren Versicherungsbedarf und erstellen Ihnen individuelle Angebote, die zu Ihnen und Ihren persönlichen Anforderungen passen. Kontaktieren Sie hierzu gerne unser Makler-Team

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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