Unter die Absicherung der Verletzung fremder Patent-, Marken- und Urheberrechte fällt die Abwehr von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen.
Unter die Absicherung Ihrer eigenen Patent-, Marken- und Urheberrechte fallen alle Patentrechte, die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet sowie alle Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster beziehungsweise Designs, die im Europäischen Register eingetragen sind. Dies gilt auch für Patente, Marken und Muster, die nach Vertragsabschluss dazukommen.