Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche besonderen Ansprüche Schwangere gegenüber ihrem Arbeitgeber haben und ab wann und für wen das Mutterschutzgesetz gilt.
Inhalt dieser SeiteFür wen gilt das Mutterschutzgesetz?
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle:
- Schwangere Angestellte mit einem Vollzeit- oder Teilzeitjob
- Schwangere Auszubildende mit Vertrag
- Schwangere Hausangestellte
- Schwangere Heimarbeiterinnen
Nicht unter das Gesetz fallen Geschäftsführerinnen, Selbständige, Freiberuflerinnen und Studentinnen. Für Beamtinnen gelten zudem besondere Regelungen.
Verbotene Tätigkeiten während der Schwangerschaft
Um die Gesundheit des Babys und der werdenden Mutter zu schützen, beinhaltet das Mutterschutzgesetz einige Tätigkeiten, welche die Beschäftigte während einer Schwangerschaft nicht ausüben darf. Dazu gehören unter anderem:
Ausnahmen in bestimmten Branchen
In manchen Branchen gelten in Bezug auf einige der Vorschriften besondere Regeln. So ist es Schwangeren zum Beispiel in Krankenhäusern, Badeanstalten, Pflegeheimen und in der Gastwirtschaft auch an Sonn- und Feiertagen gestattet zu arbeiten. Der Arbeitgeber muss jedoch unter der Woche für einen entsprechenden Ausgleich sorgen.
Ab wann gilt der Mutterschutz?
Der Mutterschutz greift ab dem Tag, an dem der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert wurde. Die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin muss anschließend dem Gewerbeaufsichtsamt mitgeteilt werden. Das Gesetz sieht unter anderem besondere Schutzvorschriften vor, die am Arbeitsplatz der Schwangeren erfüllt werden müssen. Eine gesetzliche Frist, innerhalb derer die werdende Mutter den Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informieren muss, gibt es nicht.
Den Arbeitgeber rechtzeitig in Kenntnis setzen
Vor allem bei Risikojobs, wie zum Beispiel Berufen, bei denen der Umgang mit Chemikalien an der Tagesordnung steht, empfiehlt es sich, den Chef bereits frühzeitig über eine bestehende Schwangerschaft zu informieren. Denn je früher angehende Mütter ihren Vorgesetzten in Kenntnis setzen, desto früher greift auch der Mutterschutz. Da die ersten drei Monate einer Schwangerschaft die risikoreichsten sind, halten es jedoch viele Frauen für sinnvoll, die Schwangerschaft erst mitzuteilen, wenn diese stabil ist.
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Schwangere Angestellte profitieren vom Kündigungsschutz
Das Mutterschutzgesetz umfasst unter anderem auch einen Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen. Einer Frau, die ein Kind erwartet, darf bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Das Gleiche gilt nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Die Schutzvorschrift gilt bereits während der Probezeit. Eine Ausnahme besteht allerdings beispielsweise dann, wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss.
Rückwirkender Kündigungsschutz
Hat eine werdende Mutter ihren Arbeitgeber noch nicht über die Schwangerschaft informiert und erhält dann eine Kündigung, kann sie dies noch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung nachholen. Dann gilt sogar ein rückwirkender Kündigungsschutz und die erhaltene Kündigung ist unwirksam.
Was, wenn der Arbeitgeber trotzdem kündigt?
Möchte ein Arbeitgeber eine schwangere Mitarbeiterin kündigen, kann er einen Antrag bei der zuständigen Aufsichtsbehörde stellen, um eine Zulässigkeit zu erwirken. Damit die Behörde der Kündigung zustimmt, müssen jedoch schwerwiegende Gründe vorliegen, wie zum Beispiel schwere Vermögensdelikte oder Tätlichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber. Kommt es vor Gericht zu einem Kündigungsschutzprozess, so muss die schwangere Arbeitnehmerin unter anderem beweisen, dass sie tatsächlich schwanger ist und der Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt wurde. In einem solchen Fall kann eine Arbeitsrechtsschutzversicherung hilfreich sein, die Schwangere im Vorfeld zu ihren Rechten berät sowie anfallende Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt.
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Spezielle Regeln für Arztbesuche während der Schwangerschaft
Auch während der Schwangerschaft sollten Arzttermine möglichst außerhalb der Arbeitszeit erledigt werden. Ist dies bei einem Termin beim Frauenarzt nicht möglich, gibt es hierzu jedoch konkrete Regelungen. So muss der Arbeitgeber eine Schwangere für die Zeit der Untersuchung freistellen, wenn diese im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich ist. Dies gilt entsprechend auch für privat Versicherte. Allerdings darf eine schwangere Arbeitnehmerin dem Arbeitsplatz nicht einfach so fernbleiben, sondern muss dies rechtzeitig mit ihrem Arbeitgeber kommunizieren. Auch erhält eine Schwangere für die Zeit der Freistellung ihren regulären Lohn und muss die Zeit der Abwesenheit wegen der Untersuchung weder vor- noch nacharbeiten.
Sonderfall: Individuelles Beschäftigungsverbot
Das individuelle Beschäftigungsverbot kommt dann zum Einsatz, wenn die werdende Mutter zwar gesund ist, bei weiterer Ausführung ihrer Tätigkeit jedoch eine Gesundheitsgefährdung für sie und das Kind besteht. Das gilt selbst dann, wenn die Arbeit selbst nicht als gesundheitsgefährdend eingestuft wird. Ein Beispiel ist der Beruf der Köchin. Wird der berufstätigen Köchin aufgrund der stetigen Essensgerüche übel, so setzt das individuelle Beschäftigungsverbot ein und die Arbeitnehmerin darf so lange Zuhause bleiben, bis die Gerüche kein Problem mehr für sie darstellen.
Voraussetzungen für ein individuelles Beschäftigungsverbot
Grundvoraussetzung ist ein ausführliches ärztliches Attest, das belegt, warum die Tätigkeit nicht länger ausgeführt werden kann. Das individuelle Beschäftigungsverbot kann auch dann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsplatz nicht an die Bedürfnisse der schwangeren Mitarbeiterin anpasst und somit ein Gesundheitsrisiko besteht.
Die häufigsten Fragen zu Schwangeren am Arbeitsplatz
In welchen Berufen darf man nicht mehr arbeiten wenn man schwanger ist?
Schwangere dürfen keine Arbeiten mehr verrichten, die ihrer oder der Gesundheit des Kindes schaden können. Darunter fallen Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, Dämpfen, Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen oder Lärm sowie Arbeiten, bei denen sich Schwangere häufig beugen und strecken oder regelmäßig über fünf Kilo heben müssen. Auch ausgeschlossen sind Akkord- und Fließbandarbeit sowie ab dem dritten Schwangerschaftsmonat Tätigkeiten in Beförderungsmitteln aller Art.
Wie viele Stunden darf eine schwangere Frau arbeiten?
Schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen nicht länger als 8,5 Stunden am Tag oder 90 Stunden innerhalb von zwei Wochen arbeiten.
Wann muss Arbeitgeber Schwangere freistellen?
Der Arbeitgeber muss eine Schwangere freistellen, wenn diese eine erforderliche Vorsorgeuntersuchung bei ihrem Frauenarzt wahrnehmen muss und keinen Termin außerhalb der Arbeitszeit bekommen konnte. In einem solchen Fall muss sie die dadurch verlorene Arbeitszeit nicht nacharbeiten und bekommt trotzdem ihr volles Gehalt.
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