Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was ein Arbeitsunfall ist, was Sie im Falle eines Arbeitsunfalls tun müssen und wie Sie diesen am besten versichern.
Inhalt dieser SeiteWas ist ein Arbeitsunfall?
Arbeitsunfall aus Versicherungssicht
Aus versicherungsrechtlicher Sicht ist mit dem Begriff „Arbeitsunfall“ nicht nur der Unfall gemeint, der sich am Arbeitsplatz ereignet. Im Grunde kann sich ein Arbeitsunfall in jedem Lebensbereich zutragen – Voraussetzung ist allerdings, dass genau diese Tätigkeit auch versichert ist. Ebenfalls gilt der Weg zum oder vom Ort der versicherten Tätigkeit als Arbeitsunfall. Typische Beispiele für Arbeitsunfälle sind:
Für den Fall eines Unfalls außerhalb dieser Aktivitäten kann man sich mit einer privaten Unfallversicherung absichern.
Was Versicherer nicht als Arbeitsunfall sehen
Versicherungsrechtlich liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn sich die Verletzung oder der Gesundheitsschaden nur zufällig während der versicherten Tätigkeit ereignet hat und zudem nicht von außen provoziert wurde. Dies ist zum Beispiel bei Mitarbeitern der Fall, die am Arbeitsplatz einen Herzinfarkt erleiden oder auf einmal einen Bandscheibenvorfall – in Folge eines längeren Rückenleidens – bekommen.
Arbeitsunfall aus betrieblicher Sicht
Aus betrieblicher Sicht liegt dann ein Arbeitsunfall vor, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit – am Arbeitsplatz oder auf dem Betriebsgelände – einen Unfall erleidet. Arbeitsunfälle ereignen sich meist während der Arbeitszeit und werden zudem von außen hervorgerufen. Typische Ursachen betrieblicher Arbeitsunfälle sind:
Die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist eine Komponente des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Kein Arbeitsunfall bei Umwegen
Generell werden jedoch nicht alle Arbeitsunfälle, die sich im Betrieb ereignen, auch tatsächlich als Unfall anerkannt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Angestellter auf dem Weg zur Arbeit einen Zwischenstopp im Supermarkt einlegt. Auch werden Tätigkeiten, die sich während der arbeitsfreien Zeit ereignen in der Regel nicht als Arbeitsunfall gewertet. Unfälle, die sich bei berufsfremden Weiterbildungen zutragen, gelten zudem nicht als betrieblicher Arbeitsunfall.
Arbeitsunfall im Homeoffice
Auch Unfälle die im Homeoffice passieren, können als Arbeitsunfall anerkannt werden. Damit die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden jedoch übernimmt, muss der Unfall im Rahmen der beruflichen Tätigkeit passiert sein. Der Weg zur Toilette oder Küche ist zum Beispiel versichert, das Essen oder die Toilettennutzung an sich werden dagegen nicht als Aktivitäten im Rahmen der beruflichen Aktivität anerkannt und sind somit nicht abgedeckt. Anspruch auf Versicherungsleistungen hat der Angestellte beispielsweise dann, wenn der Unfall aufgrund von Büroequipment entstanden ist, zum Beispiel beim Einstecken des Computerkabels.
Covid-19 als Arbeitsunfall
Wie bereits eingangs erwähnt, kann eine Covid-19 Erkrankung einen Arbeitsunfall darstellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Infektion im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Zudem muss der Betroffene nachweisen können, dass er Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Auch sein Befinden und die Länge des Kontaktes ist für den Versicherer ausschlaggebend. Somit ergeben sich folgende Richtlinien:
Arbeitsunfall – Ja oder Nein?
Ob ein Unfall als Arbeitsunfall gilt oder nicht, entscheidet die gesetzliche Unfallversicherung. Grundsätzlich erfolgt eine Anerkennung als Arbeitsunfall nur, wenn folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Der Verletzte ist gesetzlich unfallversichert
- Der Unfall ist ein Ereignis von außen
- Die Unfalltätigkeit ist die versicherte Tätigkeit
- Der Betroffene verletzt sich oder stirbt
Gut zu wissen
Lehnt der Unfallversicherungsträger den Arbeitsunfall ab, hat der Betroffene die Möglichkeit, beim Sozialgericht Klage gegen diese Entscheidung zu erheben. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie zuvor Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt haben. Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat.
Was tun bei einem Arbeitsunfall?
Erste Hilfe leisten
Hat sich ein Arbeitsunfall im Unternehmen ereignet, ist es zunächst das wichtigste, die Rettungskette in Gang zu setzen. Zügiges Handeln ist nun extrem wichtig, um beim Verletzten weitere gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Eine korrekte Rettungskette beinhaltet folgende Schritte:
Ist der Arbeitsunfall tödlich verlaufen, muss zusätzlich die Polizei benachrichtigt werden.
Arbeitsunfälle fristgerecht melden
Ereignet sich ein Arbeitsunfall im Unternehmen, sollte dieser so schnell wie möglich gemeldet werden. Eine Unfallmeldung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern ist auch Voraussetzung dafür, dass der Geschädigte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhält. Je nach Schwere des Unfalls ergeben sich jedoch unterschiedliche Meldefristen und Meldestellen. Hat ein Unfall eine mehrtägige Arbeitsunfähigkeit oder sogar den Tod zur Folge, muss dieser sofort gemeldet werden. Handelt es sich lediglich um einen leichten Unfall, kann die Meldung in der Regel auch später erfolgen – dies ist mittlerweile sogar elektronisch möglich. Neben der Meldung des Arbeitsunfalls bei der Berufsgenossenschaft, sollten noch weitere Stellen informiert werden:
Nach dem Arbeitsunfall zum Arzt?
Der Gang zum Arzt ist in der Regel bei jedem Arbeitsunfall verpflichtend. Welcher Arzt genau aufgesucht werden muss, hängt jedoch von der Schwere des Unfalls ab. Bei kleineren Unfällen ohne bleibende Schäden genügt normalerweise der Gang zum Hausarzt. Läuft der Arbeitsunfall jedoch auf eine Arbeitsunfähigkeit hinaus, muss ein Durchgangsarzt aufgesucht werden. Die Vorsprache beim Durchgangsarzt ist auch erforderlich, wenn:
Arbeitsunfall schriftlich machen
Arbeitsunfälle – egal ob mit oder ohne Gesundheitsschäden – sollten aus Versicherungsgründen stets schriftlich dokumentiert werden. Eintragungen wie Art der Erste-Hilfe-Maßnahmen und Verletzungen erfolgen in ein sogenanntes Verbandbuch. Dieses wird vom Arbeitgeber geführt und sollte laut Berufsgenossenschaften für mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Folgende Punkte sollten ebenfalls dokumentiert werden:
Unfallschwerpunkte analysieren
Um Arbeitsunfälle im Unternehmen künftig zu vermeiden, empfiehlt es sich, zunächst die Ursachen des Arbeitsunfalls aufzudecken. Eine ganzheitliche Unfallanalyse – direkt nach Unfallhergang – kann hier hilfreich sein, zumal sich durch diese alle Unfallschwerpunkte und Gefahrenquellen leicht ermitteln lassen. Damit Arbeitsunfälle erst gar nicht passieren, sollten Arbeitgeber folgende Maßnahmen ergreifen:
Auswertung von Beinaheunfällen
Die Analyse von Beinaheunfällen mittels Meldesystemen hilft dabei, mögliche Ursachen für Unfälle festzustellen. In einem zweiten Schritt kann der Betrieb entsprechende Maßnahmen zur Prävention ergreifen.
Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
Zweck der Gefährdungsbeurteilung ist es, die Gefährdungen am Arbeitsplatz der Mitarbeiter zu ermitteln und diese Gefahren in einem zweiten Schritt zu beseitigen. Führen Betriebe keine Gefährdungsbeurteilung durch, riskieren sie ihren Versicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft.
Welche Leistungen erhält man bei einem Arbeitsunfall?
Das leistet die DGUV
Wird der Arbeitsunfall als solcher anerkannt, hat der Geschädigte Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Finanzielle Leistungen der DGUV (Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) sind zum Beispiel:
Dann leistet die DGUV nicht
Ereignen sich Unfälle in der Freizeit, gibt es keine Unterstützung vom Staat. Auch kommt die DGUV grundsätzlich nicht für Sachschäden auf, die durch Erste-Hilfe-Leistungen oder den Unfall selbst entstehen. Die Kosten für zerrissene Kleidung oder eine beschädigte Brille, müssen demnach stets selbst getragen werden.
DGUV erkennt immer weniger Arbeitsunfallrenten an
Führt ein bestätigter Arbeitsunfall zum Verlust der Erwerbsunfähigkeit, ist die gesetzliche Unfallversicherung zur Zahlung einer Arbeitsunfallrente verpflichtet. Dies geschieht jedoch immer seltener. Denn obwohl es im Jahr 2021 rund 12.000 neue Rentenfälle gab, wurden rund 10 Prozent weniger neue Arbeitsunfallrenten anerkannt als im Vorjahr.
Absicherung auf Dauer zu gering
Auch wenn die staatliche Absicherung bei Arbeits- und Wegeunfällen im Vergleich zu anderen Ursachen für eine Berufsunfähigkeit relativ gut ist, reichen die Rentenleistungen auch hier nicht aus, um den Lebensstandard auf Dauer zu halten. Es sei denn, die Betroffenen können auf ein ausreichend großes Finanzpolster zurückgreifen. Auch ist die Anerkennung eines Arbeitsunfalls häufig mit sehr viel Wartezeit verbunden. Dennoch müssen Sie ein solches Anerkennungsverfahren durchlaufen, zumal Sie sonst keinen Anspruch auf Entschädigung durch die DGUV haben.
Berufsunfähigkeitsversicherung – mehr als ein Lückenfüller
Die Rentenzahlung der DGUV orientiert sich an der Erwerbsfähigkeit des versicherten Arbeitnehmers. Das heißt, wenn der Betroffene einen anderen Beruf ausüben kann, verliert er seinen Anspruch auf Rentenzahlungen.
Arbeitnehmer, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, müssen sich darum keine Sorgen machen, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den zuletzt ausgeübten Beruf ab. Das heißt, wenn eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten besteht, erhält der Versicherte die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Bonus der Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Hauptgrund, warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch sinnvoll und wichtig ist, ist die Tatsache, dass sie auch dann leistet, wenn die Berufsunfähigkeit aufgrund von körperlichen oder psychischen Krankheiten eintritt. Außerdem gilt der Schutz 24 Stunden, sieben Tage die Woche, unabhängig davon, ob der Versicherte privat oder beruflich unterwegs ist.
Berufsunfähigkeitsversicherung bei psychischen Erkrankungen?
Die Zahl der Arbeitsunfälle steigt
Nach einem Rückgang der Arbeitsunfälle in 2020, verzeichnete die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Jahr 2021 einen Anstieg von Unfällen durch die Arbeit. Die Gründe dafür sind vielfältig: Zum einen mussten viele Menschen durch die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht in den Betrieb zurückkehren, wodurch sich wieder mehr Unfälle in der Arbeit als auch auf den Wegen dorthin ergaben. Zum anderen war der Anstieg eine Folge von vermehrt aufgetretenen und als Arbeitsunfall anerkannten Covid-19-Erkrankungen. Folgende Arbeitsunfälle ereigneten sich im Jahr 2021:
Fazit
Der Anstieg der Arbeitsunfälle im letzten Jahr gibt Anlass zur Sorge. Neben Wegeunfällen ereignete sich eine Vielzahl von Arbeitsunfällen mit teils tödlichem Verlauf – und dies trotz vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen. Gleichzeitig sank jedoch die Anzahl an Entschädigungen in Form einer Rente durch die gesetzliche Unfallversicherung. Auch ist festzuhalten, dass Arbeitsunfälle immer seltener durch die gesetzliche Unfallversicherung anerkannt werden, mit der Folge, dass der Geschädigte alle Verletzungsfolgen aus der eigenen Tasche bezahlen muss.
Besser abgesichert mit privater Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn Sie im Falle eines Unfalls richtig gut abgesichert sein wollen, sollten Sie über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Diese springt ein, wenn Sie durch einen Unfall Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Dabei ist egal, ob sich der Unfall im Job oder im Privatleben ereignete. Und auch, wenn nicht alle Unfälle damit enden, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, lohnt sich eine Absicherung der Arbeitskraft in jedem Fall.
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