Ärztlicher Behandlungsfehler – Was tun?

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden ist, hat einen Anspruch auf Entschädigung – zunächst muss der Fehler aber nachgewiesen werden.
  • Haben Sie den Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler, sind unter anderem Ihre Krankenkasse und Schlichtungsstellen mögliche Ansprechpartner.
  • Wichtig für eine Aufklärung und Schadenersatz ist, dass Sie das Geschehen dokumentieren.
  • Die Verjährungsfrist für Behandlungsfehler beträgt in der Regel drei Jahre.

Das erwartet Sie hier

Was kann man nach einem Behandlungsfehler beim Arzt oder im Krankenhaus tun, um sein Recht durchzusetzen?

Inhalt dieser Seite
  1. Verdacht auf Fehler: Was tun?
  2. Ihre Ansprechpartner bei Fehlern
  3. Schadenersatz einklagen
  4. Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
  5. Fazit

Vorgehen beim Verdacht auf Behandlungsfehler

Icon Wegweiser

An wen können Sie sich wenden?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, gibt es mehrere mögliche Ansprechpartner, zum Beispiel Ihre Krankenkasse. Eine Einigung kann außergerichtlich oder gerichtlich erzielt werden. Oft lohnt es sich, sich zuerst an andere Stellen zu wenden, bevor Sie klagen. Auch bei einer außergerichtlichen Einigung ist es in der Regel sinnvoll, einen Anwalt hinzuzuziehen, der Sie beraten und vertreten kann. Bewegt sich Ihr Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze, können Sie Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen.

Mehr zu Ihren Ansprechpartnern

Dokumentation ist wichtig

Erhärtet sich der Verdacht, dass bei dem medizinischen Eingriff etwas schief gegangen ist, sollten Sie das ernst nehmen. Holen Sie die Meinung eines zweiten Arztes ein und achten Sie darauf, sämtliche Untersuchungen und Behandlungsschritte ausführlich festzuhalten. Damit die Dokumentation der einzelnen Therapieansätze ordnungsgemäß erfolgt, ist es sinnvoll, folgende Schritte zu beherzigen.

1 . Behandlungsunterlagen anfordern

Patienten haben Anspruch auf Einsicht in ihre Krankenakte – auch ohne Darlegung eines besonderen Grundes. Dies betrifft insbesondere Operations- und Pflegeberichte, Befunde, Laborwerte aber auch Aufzeichnungen über Medikamentengaben. Die dadurch entstehenden Kopierkosten werden dem Patienten in Rechnung gestellt. Sie können selbst Einsicht nehmen oder eine andere Person mit dieser Aufgabe betrauen.


Icon Vertrag mit Unterschrift

2. Arzt von der Schweigepflicht entbinden

Im nächsten Schritt müssen Sie den behandelnden Arzt von dessen Schweigepflicht entbinden. Mustervordrucke dafür gibt es bei der Krankenkasse. Erst mit einer Entbindung von der Schweigepflicht haben Krankenkassen und Gutachter die Möglichkeit, Dokumente und Informationen anzufordern.


3. Gedächtnisprotokoll erstellen

Mit der Erstellung des Gedächtnisprotokolls wird der zeitliche Ablauf der Behandlung ausführlich niedergeschrieben. Dabei sollte das Gedächtnisprotokoll Aufschluss über folgende Fragen geben:

  • Was?
  • Wann?
  • Wo?

Darüber hinaus ist es wichtig, Arztbesuche sowie Zeugen wie zum Beispiel Angehörige oder Zimmernachbarn zu erwähnen. Ferner sollten auch Beschwerden und Schmerzen konkret beschrieben werden.


Icon Uhr und Zeit

Beachten Sie die Verjährungsfrist

Sobald Sie die Informationen erhalten, die auf einen Behandlungsfehler hindeuten, beginnt die Verjährungsfrist. Diese beträgt drei Jahre, wird jedoch gehemmt, wenn Sie einen Antrag bei einer Schlichtungsstelle stellen oder noch eine Verhandlung stattfindet. Die Hemmung läuft mit dem Ende des Schlichtungsverfahrens oder dem Abbruch der Verhandlungen aus.

Behandlungsfehler: Was tun und wer hilft?

Gespräch mit dem Arzt suchen

Hegt der Patient die Vermutung, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, sollte er das Gespräch mit dem behandelnden Arzt suchen – am besten gut vorbereitet und mit der Einschätzung eines zweiten Arztes ausgestattet. Ärzte sind verpflichtet, Patienten auf Nachfrage mitzuteilen, wenn sie von einem Behandlungsfehler ausgehen (BGB § 630c). Weist der Arzt jegliche Schuld von sich, ist es ratsam, die leitenden Ärzte oder die Klinikleitung über den Sachverhalt in Kenntnis zu setzen. Zahlreiche Krankenhäuser verfügen über zentrale Beschwerdestellen, an die sich die Patienten im Ernstfall wenden können.


Icon Papiere

Ärztekammer ermöglicht außergerichtliche Streitschlichtung

Landesärztekammern haben Gutachterkommissionen oder Schlichtungsstellen, an die sich Patienten mit einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler wenden können. Diese Form der Streitbeilegung bleibt für den Patienten kostenlos. Im Rahmen eines solchen Verfahrens wird ein Gutachten darüber erstellt, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und die gesundheitliche Beeinträchtigung, um die es geht, verursacht hat. Wer mit dem Ausgang des Schlichtungsverfahrens unzufrieden ist, kann danach immer noch vor Gericht ziehen. Auch Zahnärzte haben eine Landeskammer, an die man sich wenden kann.

Voraussetzungen für eine Schlichtung

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Voraussetzung für eine solche Schlichtung ist, dass der Fall noch nicht gerichtlich verhandelt wird. Außerdem darf er nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen. Während des Schlichtungsverfahrens können Sie keine weiteren rechtlichen Schritte unternehmen, dafür wird aber auch die Verjährungsfrist pausiert.

Krankenkassen ebnen den Weg für ein Gerichtsverfahren

Gesetzlich Versicherte, die hinter der Arztpraxis einen Behandlungsfehler vermuten, können eine Beratung beim Medizinischen Dienst in Anspruch nehmen. Damit die Kranken­versicherung Ihre Situation einschätzen kann, sollten Sie am besten ein schriftliches Behandlungsprotokoll mitbringen, um Ihren Fall zu schildern. Die Kranken­versicherung prüft Ihre Schilderung sowie weitere Daten, die ihr zur Verfügung stehen, auf Anzeichen für einen Behandlungsfehler oder fordert Informationen wie zum Beispiel Röntgenbilder und Befunde von Ärzten an. Das bedeutet, dass Sie selbst sich um weniger kümmern müssen. Die Krankenkassen können, müssen den Patienten aber nicht bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen behilflich sein.


Icon Schriftrolle

Gutachten der Kranken­versicherung

Erhärtet sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten darüber, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Das ist für den Patienten kostenlos und das Gutachten kann bei einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung genutzt werden. Auch wenn die Krankenkasse kein Gutachten erstellen lässt, haben Sie Anspruch auf eine schriftliche Stellungnahme.

Helfen auch private Kranken­versicherungen?

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Private Kranken­versicherungen können die Versicherten im Fall eines Behandlungsfehlers nicht so unterstützen wie es die gesetzlichen Kranken­versicherungen tun. Eine private Kranken­versicherung kann allerdings den Verantwortlichen für den Fehler in Regress nehmen, wenn in Folge des Fehlers hohe Behandlungskosten entstanden sind.

Verbraucherzentralen haben ein offenes Ohr

Kommen Fragen zum Thema Behandlungsfehler auf, bieten Institutionen wie Verbraucherschutzzentralen, Selbsthilfegruppen und Patientenberatungsstellen ebenfalls ihre Unterstützung. Bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands unter der Rufnummer 0800-00117722 können Patienten bundesweit kostenlose Beratung in Anspruch nehmen, auf Wunsch auch anonym. Die Patientenberatung ist auch online erreichbar und bietet Beratung in mehreren Sprachen an.


Icon Richterhammer und Gesetz

Der Gang vors Gericht als letzter Ausweg

Ist keine dieser Optionen erfolgreich, bleibt dem Patienten nur noch das Einleiten eines gerichtlichen Verfahrens. Wer eine Rechtsschutz­versicherung hat, welche die Kostenübernahme zusichert, muss nur die Selbst­beteiligung selbst tragen – den größten Teil der Gerichtskosten übernimmt die Versicherung. Informieren Sie Ihre Versicherung am besten frühzeitig über den Verdacht des Behandlungsfehlers. Geht es bei einem Fall um einen Betrag über 5.000 Euro, wird er vor einem Landesgericht statt vor einem Amtsgericht verhandelt.

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Professionelle Beratung und Vertretung

Ein spezialisierter Anwalt für Medizinrecht hilft Ihnen, die Chancen Ihrer Klage realistisch einzuschätzen und Ihre Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Anwälte übernehmen in der Regel auch sämtlichen Schriftverkehr mit dem Arzt und der jeweiligen Haftpflicht­versicherung. Ferner kümmern sie sich darum, dass Gutachten zeitnah angefertigt werden. In Situationen, bei denen eine erfolgreiche Klage besonders wahrscheinlich ist, ist auch ein Erfolgshonorar möglich.

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Icon Zahn

Besonderheiten bei Zahnärzten

Geht es um Zahnersatz, läuft das Geltendmachen von Ansprüchen etwas anders ab: Innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Einsetzen von Zahnersatz ist der Zahnarzt verpflichtet, einen fehlerhaften Zahnersatz kostenfrei zu ersetzen oder zu reparieren. Umgekehrt müssen Patienten ihrem Zahnarzt die Möglichkeit zur Nachbesserungen geben, bevor sie Schadenersatzansprüche geltend machen können.

Achtung: Stellen Sie lieber keine Strafanzeige

Stiftung Warentest warnt davor, eine Strafanzeige wegen Körper­verletzung gegen den Arzt zu stellen. Das liegt daran, dass dies schleppend abläuft und dem Verursacher des Behandlungsfehlers mehr Möglichkeiten gibt, Dokumenteneinsicht und Aussagen zu vermeiden.

Behandlungsfehler vor Gericht: Damit können Sie rechnen

So funktioniert das Verfahren

Der Patient hat nur dann ein Recht auf Schadenersatz, wenn der gesundheitliche Schaden auf den begangenen Behandlungsfehler zurückgeführt werden kann. Somit steht der Patient in der Beweispflicht, den Schaden, die Pflicht­verletzung und den Zusammenhang zwischen der Pflicht­verletzung und dem Schaden nachzuweisen.

Eine Beweislastumkehr findet bei groben Behandlungsvehlern statt, also wenn klar gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen wurde. In diesem Fall haben Patienten auch Anspruch auf ein höheres Schmerzensgeld. Bei fehlender Dokumentation einer Behandlung gehen Gerichte davon aus, dass sie nicht stattgefunden hat, solange Arzt oder Klinik keinen Gegenbeweis erbringen.


Icon Stift

Diese Rolle spielen Gutachten

Ein Gutachten, wie Sie es von einer Schlichtungsstelle bekommen, ist nicht rechtsverbindlich – Sie können also unabhängig von dessen Inhalt klagen. Allerdings kann ein vorausgegangenes Schlichtungsverfahren den Ausgang eines Gerichtsverfahrens beeinflussen.

Davon hängt der Schadenersatzanspruch ab

Für die Durchsetzung etwaiger Schmerzensgeldansprüche infolge Behandlungsfehler spielen nicht nur die körperlichen Verletzungen des Patienten eine wichtige Rolle. Somit besteht die Aufgabe des Patientenanwalts darin, dem Richter sämtliche Details mitzuteilen, die für die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe notwendig sind. In dem Zusammenhang müssen nicht nur körperliche Schäden, sondern auch seelische Leiden dokumentiert werden. Oftmals berichten die Geschädigten viel zu wenig darüber, welches Leid sie tatsächlich durchmachen mussten, und leiden ihr Leben lang an den Folgen des Eingriffs.

Icon Taschenrechner

Wofür erhält man Entschädigungen?

Wer nach einem ärztlichen Behandlungsfehler Einkommenseinbußen hat, kann eine Entschädigung dafür einfordern. Auch für Medikamenten- und Therapiekosten sowie das Geld für Mehrkosten, die aufgrund eines durch den Behandlungsfehler entstandenen gesundheitlichen Schaden anfallen, gibt es Schadenersatz. Immateriellen Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld erhalten Geschädigte dann, wenn der Behandlungsfehler zu einer dauerhaften Einschränkung der Gesundheit führt.


Wie viel Schmerzensgeld bekommt man nach einem Behandlungsfehler?

Schmerzensgelder, wie sie in den Vereinigten Staaten ausgezahlt werden, sind in Deutschland nicht zu erwarten. Auch wenn Experten die Ansicht vertreten, dass sich die Richter bei der Berechnung von Schadenersatzansprüchen großzügiger zeigen, bleiben die Beträge selbst in spektakulären Fällen noch moderat. Beispielsweise ist deutschen Gerichten eine amputierte Brust, die auch hätte erhalten werden können, 30.000 Euro wert. Demgegenüber erhielt eine Frau, deren gebrochenes Handgelenk man ohne Betäubung wieder einrichtete, ein Schmerzensgeld von 250 Euro.


Icon Behandlung Stern

Davon hängt die Höhe des Schmerzensgeldes ab

Dabei erfolgt die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe auf Grundlage folgender Faktoren:

  • Schwere der Verletzung
  • Vorhandene Folgeschäden
  • Anzahl der Operationen
  • Länge der Krankenhausaufenthalte

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Definition: Ärztlicher Behandlungsfehler

Ein ärztlicher Behandlungsfehler (manchmal auch Kunstfehler genannt) weist die folgenden drei Merkmale auf:

  • Es liegt ein Schaden vor
  • Dieser ist auf eine Behandlung zurückzuführen
  • Die Behandlung verstieß gegen die zum Zeitpunkt ihrer Durchführung geltenden fachärztlichen oder allgemeinen Standards

Patienten haben einen Anspruch auf eine qualifizierte, fachlichen Standards entspreche Behandlung. Kann der behandelnde Arzt eine solche Behandlung nicht gewährleisten, muss er seinen Patienten an eine geeigneten Kollegen verweisen.


Icon Lupe

Schwierigkeiten bei der Feststellung

Weil manchmal auch bei einer korrekten Behandlung kein Heilerfolg eintritt, ist es oft schwierig und komplex zu beurteilen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. In der Vergangenheit konnten jedoch zahlreiche Betroffene Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Behandlungen durchsetzen.

Arten von Behandlungsfehlern

Es gibt verschiedene Typen von Behandlungsfehlern. Diese können bei der Aufklärung der Patienten oder der Befundaufnahme ebenso wie bei der Durchführung einer Behandlung stattfinden. Verstößt eine Behandlung klar gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse und grundlegende Behandlungsregeln, liegt ein sogenannter grober Fehler vor. Behandlungsfehler können nicht nur Ärzten unterlaufen, sondern kommen auch bei anderen Heil- und Heilnebenberufen wie zum Beispiel bei Krankenpflegern und Psychotherapeuten vor. Fehler müssen auch nicht rein medizinischer Natur sein, sie können auch zum Beispiel auf organisatorische Mängel zurückzuführen sein.

Icon Sprechblasen

Anspruch auf Beratung

Auch Patienten, die keinen klassischen Behandlungsfehler erlebt haben, aber unzureichend über Vor- und Nachteile sowie Risiken einer Behandlung aufgeklärt wurden, haben einen Anspruch auf Schadenersatz. Zu einer guten Aufklärung gehört auch ausreichend Bedenkzeit.


Beispiele für Behandlungsfehler im Krankenhaus

Neben kleineren Fehlern sind auch spektakuläre Fälle von Behandlungsfehlern möglich:

Lebende Frau wird für tot erklärt

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Im Jahre 2013 verunglückte eine 72-Jährige bei einem Verkehrsunfall auf der A23 bei Itzehoe in Schleswig Holstein. Daraufhin erklärten die Notärzte sie für tot. Im Anschluss daran brachte ein Leichenwagen die für tot erklärte Frau in die Pathologie. Bei Öffnung des Leichensacks bemerkte der Bestatter, dass die Frau noch atmete. Sie kam auf die Intensivstation und lag mehrere Stunden im Koma. Trotz einer OP starb sie noch am selben Abend an schweren Kopf­verletzungen.

Tupfer im Körper des Patienten vergessen

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Ein 71-jähriger Mann wurde im Jahre 2012 am Herzen operiert. Jedoch fehlte nach dem Eingriff ein Tupfer. Während die Kompressen gezählt wurden, tastete der Operateur das Bindegewerbe um das Herz ab. Noch immer blieb der Tupfer verschwunden. Somit nahm der Arzt an, dass einfach falsch gezählt wurde und nähte den Patienten zu. Jedoch steckte der Tupfer noch immer am Herzen. Daraufhin litt der 71-Jährige auf der Intensivstation an hohem Fieber. Bei einer erneuten Untersuchung entdeckte der Arzt den Tupfer. Im Anschluss daran wurde der Tupfer per Not-OP entfernt. Durch den Verbleib des Tupfers erlitt der 71-jährige Mann eine schwere Blutvergiftung, die er aber glücklicherweise überlebte.

Icon Graph

Wie häufig sind Behandlungsfehler?

Aktuell gibt es keine bundesweite Statistik über Behandlungsfehler. Die medizinischen Dienste veröffentlichen jedoch regelmäßig, wie viele Gutachten über Behandlungsfehler sie erstellen. 2021 wurden 13.050 Gutachten erstellt. In 24,7 Prozent dieser Fälle lag ein Behandlungsfehler vor. Man geht jedoch von einer hohen Dunkelziffer aus, da nur ein Teil der Betroffenen Aufklärung und Schadenersatz einfordert. Besonders häufig werden Behandlungen in Krankenhäusern und in der Fachrichtung Orthopädie und Unfallchirurgie überprüft.

Fazit

Erhärtet sich der Verdacht eines Behandlungsfehlers, sollten Patienten nicht ruhig bleiben, sondern auf ihr Recht pochen. Hierbei ist es sinnvoll, sämtliche Untersuchungen und Behandlungsschritte so ausführlich wie möglich zu dokumentieren. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können sie auf die Unterstützung verschiedener Institutionen vertrauen, die teilweise kostenlos helfen. Ist dies nicht von Erfolg gekrönt, können sie als letzte Instanz das Gericht einschalten.


Die häufigsten Fragen zu Behandlungsfehlern

Wann ist es ein Behandlungsfehler?

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Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder jemand in einem anderen Heilberuf nicht entsprechend aktueller Standards handelt oder Patienten nicht richtig aufklärt und dadurch ein gesundheitlicher Schaden entsteht. Behandlungsfehler können auch durch schlechte Organisation in Kliniken zustande kommen, beispielsweise wenn jemand einen bleibenden Schaden davonträgt, weil er nicht rechtzeitig behandelt wurde.

Welche Arten von Behandlungsfehlern gibt es?

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Behandlungsfehler gibt es bei Befunden, bei der Aufklärung und bei der Behandlung von Patienten. Man unterscheidet zwischen einfachen und groben Behandlungsfehlern, also eindeutigen Verstößen gegen grundsätzliche Behandlungsstandards.

Wie beweise ich einen Behandlungsfehler?

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Um einen Behandlungsfehler nachweisen zu können, erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll, fordern Sie Einsicht in Ihre Patientenakte und Befunde und notieren Sie sich die Namen eventueller Zeugen. Das können beispielsweise Zimmernachbarn in Krankenhäusern sein. Unter Umständen kann Ihre Kranken­versicherung Sie dabei unterstützen, die Indizien für einen Behandlungsfehler zusammenzutragen.

Wer muss Behandlungsfehler nachweisen?

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In der Regel müssen Patienten nachweisen, dass ihre Probleme auf einen Behandlungsfehler zurückgehen. In einigen Fällen ist jedoch eine vollständige oder teilweise Umkehr der Beweislast möglich. Das ist bei groben Behandlungsfehlern der Fall.

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