Auch Kurzzeit-Vermietungen sind nicht unproblematisch: Bei 31 Versicherern haben wir nachgefragt, was mit dem Versicherungsschutz passiert, wenn man die eigenen vier Wände privat vermietet.
- Hausrat-, Rechtsschutz- und Gebäudeversicherungen verlieren z. T. ihren Versicherungsschutz, wenn private Wohnräume an Fremde vermietet werden – selbst bei kurzer Vermietungsdauer
- Versicherungsunternehmen stufen auch private Vermietungen oft als gewerbliche Nutzung ein, so das Ergebnis einer Umfrage von www.transparent-beraten.de
- Der Versicherungsschutz bleibt mitunter nur bestehen, wenn die Wohnung als Ferienwohnung versichert wurde
Ein paar Euro extra in der Haushaltskasse, wenn die eigenen vier Wände nicht selbst genutzt werden – Über zahlreiche Online-Vermittlungsplattformen können Wohnungseigentümer und -mieter ihre möblierten Räume für ein paar Tage Urlaubern oder Geschäftsreisenden zur Verfügung stellen. Besonders in Großstädten wie Berlin, Hamburg, Köln und München boomt die private Kurzzeitvermietung.
Im vergangenen Jahr hat allein der Marktführer unter den Übernachtungsportalen rund 100.000 Unterkünfte vermittelt (Quelle: statista.de). Was viele private Unterkunft-Anbieter allerdings nicht wissen: Werden Räume gegen Entgelt zur Verfügung gestellt, erlischt in einigen Fällen der Versicherungsschutz. In erster Linie betrifft dieses die Hausrat-, die Rechtsschutz- und die Gebäudeversicherung.
Deutliche Unterschiede
Bei 31 deutschen Versicherern haben wir nachgefragt, in welchen Fällen private Vermieter ihren Versicherungsschutz durch die Vermietung aufs Spiel setzen. Neben der Hausratversicherung wurde zugleich der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung und der Gebäudeversicherung abgefragt.
Experten-Meinung:
“Gleich sechs der 12 Hausratversicherungs-Anbieter, von denen wir eine Antwort erhalten haben, schließen einen Versicherungsschutz bei einer nicht gewerblichen Vermietung kategorisch aus”, erklärt Alexander Vorgerd, Versicherungsexperte bei www.transparent-beraten.de. “Bei den Rechtsschutz- und Gebäudeversicherungen sah es ähnlich aus: Fünf Rechtsschutzversicherungen und vier Gebäudeversicherungen lehnen eine Schadensregulierung bei einer Vermietung ab.”
Der am häufigsten genannte Grund für eine Ablehnung war die Unterstellung einer gewerblichen Nutzung, die bei einer privat abgeschlossenen Versicherung nicht abgesichert ist. “Dass die eigene Wohnung womöglich nur für ein paar Tage im Jahr an Dritte vermietet wird, spielt dabei keine Rolle”, so Vorgerd.
Hintertür für „Kurzzeitvermieter“
Die meisten Versicherungen, die dennoch bei einer Kurzzeitvermietung einen Schaden regulieren, tun dies nur, wenn die private Nutzung zweifelsfrei im Vordergrund steht. “Wer seine Wohnung lediglich vier oder fünfmal pro Jahr zur Verfügung stellt, dürfte keine Probleme haben”, erklärt Vorgerd. Steht die Wohnung allerdings außerhalb der Vermietungszeiträume leer, können die Versicherungen den Einzelfall vermutlich anders bewerten.
Einer der befragten Anbieter, der die Kostenübernahme bei einem Hausrat-Schadensfall grundsätzlich ablehnt, ließ zumindest für langjährige Bestandskunden ein Hintertürchen offen. Bei einer “umfassenden Kundenverbindung”, so der zuständige Sachbearbeiter, bei der zumindest in den letzten 5 Jahren kein Schaden reguliert werden musste, könne der Einzelfall noch einmal geprüft werden.
Über die Umfrage:
Für die Umfrage haben wir im März 2018 insgesamt 31 Versicherungsunternehmen kontaktiert, die zumindest eine der drei genannten Versicherungen anbieten. Eine Antwort übermittelten 16 Versicherungen.
Die aktuelle Pressemitteilung sowie frühere Meldungen finden Sie hier.