Nach Urteil gegen Axa und DKV: Privatversicherte müssen handeln, um Geld zurückzubekommen

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Hohe Prämienrückzahlungen möglich

Nach Gerichtsurteilen gegen die Axa und die DKV dürfen immer mehr Privatpatienten auf eine Rückzahlung hoffen, wenn die letzte Prämienerhöhung nicht rechtens war. Sollte der Bundesgerichtshof (BGH) den vorangegangenen Urteilen folgen, sind Rückzahlungen von mehreren tausend Euro, im Einzelfall von 10.000 Euro und mehr möglich. Wer tatsächlich zu hohe Prämien gezahlt hat, muss seine Ansprüche allerdings aktiv geltend machen, erklärt Rechtsanwalt Dr. Knut Pilz im Interview mit transparent-beraten.de.

Icon Richterhammer und Gesetz

Vorangegangene Urteile

Das Landgericht Frankfurt/Oder hat zu Beginn des Jahres 2018 die Prämienerhöhungen der DKV aus den Jahren 2015 bis 2017 für unwirksam erklärt. Ähnliches erlebte zuvor die Axa bei gleich drei Prozessen vor dem Landgericht Potsdam und Berlin (transparent-beraten.de berichtete). Beide Unternehmen haben ihre Urteile nun an die nächste Instanz, bis hin zum Bundesgerichtshof, weitergereicht. Unter anderem sollen mehrere Gutachten die Argumentation der Versicherer stützen.


Es gibt mittlerweile zwei Rechtsgutachten und einen Aufsatz aus der Versicherungsbranche von unterschiedlichen Experten, die zu dem Ergebnis kommen, dass die Zuständigkeit von Treuhändern gar nicht von den Zivilgerichten geprüft werden kann. Zuständig könne allein die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sein. Was ist davon zu halten?

Dr. Knut Pilz: Bei den „Gutachten“ handelt es sich zumeist um Auftragswerke aus der Versicherungswirtschaft. Eines wurde zum Beispiel für den Verband der Privaten Kranken­versicherer erstellt. Da ist es schon erlaubt, ein Fragezeichen an deren Objektivität zu machen. Überdies haben zwischenzeitlich schon mehrere Gerichte bestätigt, dass die Unabhängigkeit des Treuhänders durch die Zivilgerichte zu überprüfen ist. Das ist auch nur konsequent, da der Versicherungsnehmer andernfalls keine Möglichkeit der Überprüfung hätte.

Die BaFin hatte die Treuhänder, die nun von den Gerichten als befangen bestätigt worden sind, zuvor geprüft und bestätigt. Wie kommt es, dass die Gerichte nun dennoch zu einem anderen Ergebnis gekommen sind?

Dr. Pilz: Das liegt schlicht daran, dass die BaFin eine umfassende Prüfung überhaupt nicht vornimmt. Diese Lücke füllen nun die Gerichte.

Ist die Unabhängigkeit von Prüfern in der Branche nicht ohnehin ein Problem? Fachleute, die Entscheidungen mit einer so großen Tragweite beeinflussen können, gibt es vermutlich nicht wie Sand am Meer. Dass diese Fachleute auch anderweitig für die Versicherer tätig sind, liegt quasi auf der Hand. Gibt es eine Lösung für das Problem?

Dr. Pilz: Nach den gesetzlichen Vorgaben nimmt der Treuhänder die Interessen der Gesamtheit der Versicherungsnehmer wahr. Damit ist eine zu große Nähe zum Versicherer unvereinbar. Die Versicherer müssten sich nur an die gesetzlichen Vorgaben halten, dann wäre schon viel gewonnen. Ein wichtiger Schritt kann zum Beispiel darin bestehen, die Treuhänder in kürzeren Zeitabständen auszutauschen. Dann ist die Gefahr, dass ein Abhängigkeitsverhältnis entsteht, deutlich reduziert.

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Darum geht es beim Treuhänderstreit

Beim Treuhänderstreit zwischen den privaten Kranken­versicherungen und ihren Privatpatienten stehen die sogenannten Treuhänder im Mittelpunkt. Die Versicherungsexperten werden von den Unternehmen beauftragt, um geplanten Prämienerhöhungen zuzustimmen – ein Vorgehen, das gesetzlich vorgeschrieben ist. Damit eine objektive Beurteilung möglich ist, müssen die Treuhänder zwingend unabhängig sein.

In den aktuellen Rechtsstreitigkeiten um Prämienerhöhungen geht es um die Frage, ob die bestellten Treuhänder tatsächlich unabhängig waren. Bei den jüngsten Gerichtsurteilen wurde unter anderem festgestellt, dass zumindest einer der Treuhänder mehr als 30 Prozent seiner Jahreseinnahmen von seinen Auftraggebern erhalten hatte. Gestritten wird nun unter anderem um die Frage, ob die 30-Prozent-Grenze in diesen Fällen überhaupt Gültigkeit besitzt.

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Wie das Handelsblatt unter Berufung auf das Urteil des LG Frankfurt/Oder berichtet, hat die DKV dem Treuhänder, der die betreffende Prämienerhöhung bestätigt hatte, „über mehrere Jahre hinweg“ Vergütungen von 150.000 Euro pro Jahr gezahlt.

Sie haben nun auch Klagen gegen die Signal Iduna und die Allianz eingereicht. Auch hier geht es darum, dass die Unabhängigkeit der Treuhänder angezweifelt wird?

Dr. Pilz: Wir greifen die Prämienerhöhungen aus verschiedenen Gründen an. Ein – aber nicht der einzige – Aspekt ist dabei auch die Frage der Unabhängigkeit des Treuhänders. Hier unterscheiden sich die einzelnen Versicherer voneinander.

In Deutschland gibt es gut acht Millionen Privatversicherte, viele sind bei einem der verklagten Unternehmen versichert. Wenn Sie in den aktuellen Fällen auch letztinstanzlich Recht bekommen sollten: Wird dann tatsächlich jeder Fall einzeln verhandelt werden müssen? Die Gerichte dürften über Jahre überlastet sein.

Dr. Pilz: Die Frage ist nur schwer zu beantworten, da sie vom individuellen Verhalten des Versicherers abhängt. Bei manchem Versicherer habe ich allerdings Zweifel, dass er die Ansprüche der Versicherungsnehmer selbst nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs einfach regulieren wird. Fakt ist zudem, dass die Ansprüche der Versicherungsnehmer sukzessiv verjähren, sodass ein bloßes Abwarten auf eine Entscheidung des BGH nicht der beste Rat ist.

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Verjährungsfristen unklar

Derzeit ist nicht klar, wann Ansprüche von Versicherungsnehmern verjähren. Die Rücksprache mit einem Rechtsanwalt kann sich allerdings lohnen: Ohne fachliche Hilfe können Verbraucher anhand ihrer Vertragsunterlagen nur schwer feststellen, ob sie überhaupt zu hohe Prämien gezahlt haben. Die betreffenden Passagen in den Vertragswerken sind für fachunkundige Verbraucher oftmals nur schwer zu verstehen.

Das Urteil gegen die Axa vor dem Landgericht Potsdam hat für viel Aufsehen gesorgt. Wie geht es hier nun weiter?

Dr. Pilz: Die Axa ist in dem angesprochenen Verfahren in Revision zum Bundesgerichtshof gegangen. Dieser wird nun voraussichtlich über Teilaspekte der Prämienanpassungen der Axa eine Entscheidung zu treffen haben. Erfahrungsgemäß zieht sich ein solches Verfahren indes eine ganze Weile. Prognosen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, sind hier kaum möglich.

Wie viele Versicherte haben sich bei Ihnen anschließend gemeldet, um prüfen zu lassen, ob sie von der womöglich unzulässigen Erhöhung betroffen sind?

Dr. Pilz: Da wir bereits mehrere Entscheidungen in diesen Angelegenheiten erstritten haben, haben sich mittlerweile mehrere Hundert Versicherungsnehmern an uns gewandt.

Was können Versicherungsnehmer tun, deren Beiträge zwar ebenfalls erhöht wurden, zu denen es bislang aber noch kein Urteil gibt?

Dr. Pilz: Versicherungsnehmer, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit ihrer Prämienerhöhung haben, sollten sich zunächst fachkundig, am besten durch einen spezialisierten Fachanwalt für Versicherungs­recht, beraten lassen. Die Beratung ist allein vor dem Hintergrund einer etwaigen Verjährung geboten.

Vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen!

Dr. Knut Pilz

Kurzportrait: Dr. Knut Pilz

Dr. Knut Pilz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungs­recht sowie Partner der Kanzlei Pilz Wesser & Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin. Er war mehrere Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin an einem ­versicherungsrechtlichen Lehrstuhl und hat in diesem Bereich promoviert.

Aktuell lehrt er zudem am Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft, ist Dozent für den Bereich „Lebens­versicherungsrecht“ im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Versicherungs­recht und Autor verschiedener Fachbeiträge zum Versicherungs­recht. Der Schwerpunkt seiner bundesweiten anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bereich des Personen­versicherungsrechts, insbesondere des Lebens- und Kranken­versicherungsrechts.

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