Entlastungen für Patienten und Apotheken
Voraussichtlich im März soll das Gesetz in Kraft treten. Dann können sich zahlreiche Schwerkranke und chronische Schmerzpatienten auf erhebliche Entlastungen einstellen. Zukünftig werden nämlich die Kosten von Alternativtherapien mit Cannabis-Präparaten von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
Für die Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland könnte sich ihr Aufwand leicht reduzieren. Die bisher benötigten Ausnahmeregelungen des zuständigen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entfallen. Durch etwas weniger Bürokratie reduziere sich der Aufwand für Apotheker bundesweit um circa 8.542 Euro, wie die Deutsche Apotheker Zeitung berichtet (Cannabis auf Rezept aus der Apotheke für Schmerzpatienten). Anders als bei anderen Medikamenten wird ab März den Krankenkassen für die Erteilung der Erlaubnis lediglich eine Frist von 3 Tagen zugestanden (Bundestag gibt Cannabis als Medizin auf Rezept frei).
Cannabis-Experte begrüßt Änderungen
Anlässlich des beschlossenen Gesetzes sprach der Deutschlandfunk mit dem Geschäftsführer der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (IACM), Dr. Franjo Grotenhermen. Der Mediziner erklärte, dass Cannabis nur als weitere Therapieoption für den Teil der Patienten in Frage kommt, denen mit Opiaten nicht geholfen werden kann. Ärzte werden auch in Zukunft nicht als erstes Mittel zu Cannabis greifen. Auch wenn das Einsatzspektrum ungemein breit sei, so weißt Grotenhermen darauf hin, dass der Nutzen für jeden Einzelfall ausprobiert werden muss. (Franjo Grotenhermen im Gespräch mit Doris Simon)
Begleiterhebung sammelt Daten über Cannabismedikation
Im Rahmen der rezeptfähigen Behandlung mit Cannabis werden Patientendaten erhoben. Stellvertretend für die IACM sprach Dr. Grotenhermen der Erhebung seine Unterstützung aus. Es werden anonyme Langzeitdaten gesammelt, die für diese Therapieformen bislang fehlten. Man erhofft sich Erkenntnisse über die Medikation. Bei der Pharmaindustrie vermutet der Experte kein besonderes Interesse an solchen Erhebungen, da man dort lieber mit anderen Substanzen und weniger direkt mit wirklichem Cannabis arbeite.
Patienten sollten sich jedoch nicht als Versuchskaninchen fühlen, da die Langzeitverträglichkeit nach Aussage von Dr. Grotenhermen bereits gut erforscht ist.
Eingesetzt werden Cannabismittel vor allem zur Schmerztherapie, zur Behandlung von chronischen Krankheiten wie Multipler Sklerose. Aber auch Appetitlosigkeit, die durch andere Erkrankungen auftritt, wird mit Cannabis behandelt. Für die Bundesregierung ist die Verbesserung der Palliativversorgung das Ziel.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantwortet im FAQ – Cannabis die häufigsten Fragen zum Thema.
Staatlich kontrollierter Anbau
Damit die Qualität der medizinischen Cannabisprodukte gewährleistet werden kann, wird beim BfArM eine staatliche “Cannabisagentur” eingerichtet. Ihre Aufgabe wird es sein, den Betrieb von Cannabis-Plantagen zu medizinischen Zwecken zu überwachen. Bis diese Agentur vollständig aufgebaut werden kann, wird der heimische Bedarf durch Importe gedeckt. Diese stammen zur Zeit von kanadischen und niederländischen Lieferanten. (IACM-Informationen vom 21. Januar 2017)